Cookies richtig setzen – BGH-Urteil betrifft auch Praxen

20. Juli 2020

Wer im Internet surft, muss der Verwendung von Cookies auf Webseiten aktiv zustimmen. Das bestätigte nach einem Urteil des EuGH im Oktober 2019 auch der BGH im Mai 2020. Das Urteil gilt auch für Praxishomepages.

Ein einfacher Hinweis auf die Verwendung von Cookies oder bereits vorausgewählte Checkboxen genügen den Anforderungen nicht. Das gilt für Marketing- und Analyse-Cookies, eine Ausnahme gilt lediglich für notwendige Cookies. Diese Kategorie ist für die Funktion der Webseite unerlässlich und bedarf daher keiner Zustimmung. Für alle Cookies gilt, dass Webseiten-Besucher ausreichend über diese informiert werden müssen.

Bußgelder drohen
Werden Cookies und ähnliche Technologien, die Daten auf den Geräten der Nutzer speichern und auslesen, auf der Webseite eingesetzt, sollten die Anforderungen zeitnah angepasst werden. MEDI-Rechtsreferentin Angela Wank rät Praxischefs deswegen: „Setzen Sie sich mit Ihrem Webseiten-Betreiber und/oder Datenschutzbeauftragten in Verbindung, um nötige Änderungen zu veranlassen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.“

Das müssen Sie umsetzen:

  • Die Verarbeitung durch Cookies muss verweigert werden können. Neben den Buttons „Details anzeigen“ und „allen Cookies zustimmen“ muss es auch die Möglichkeit geben, alle Cookies abzulehnen.
  • Eine gute Übersicht und Transparenz über die eingesetzten Cookies und Technologien muss geschaffen werden. Sie können in verschiedene Kategorien zusammengefasst werden, jedoch muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, über das Setzen jedes einzelnen Cookies innerhalb der Kategorien separat zu entscheiden.
  • Über jedes Cookie und jede Technologie, die eingesetzt wird, muss ausreichend informiert werden, insbesondere über
    • den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechtsgrundlage
    • die Empfänger/Empfängerkategorien der Daten
    • den Einsatz eines Drittanbieter-Cookies. Hier ist wichtig mitzuteilen, dass Sie keinen Einfluss in die Verarbeitung haben und auf die Datenschutzhinweise des Drittanbieters verweisen.
    • die Übermittlung in ein Drittland inklusive geeigneter Garantien (z. B. Privacy-Shield-Abkommen)
    • die Speicherdauer (Laufzeit des Cookies oder der Technologie)
    • das Widerrufsrecht des Webseiten-Besuchers
    • sonstige Rechte (hier reicht ein Verweis auf die Datenschutzhinweise, die an dieser Stelle dann verlinkt werden sollten.
  •  

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Mehr ambulante Angebote, weniger Fokus auf die Kliniken – wohin die Reise bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gehen soll, ist eigentlich klar. Doch der Weg dorthin gestaltet sich allzu oft holprig. Ein neues Konzept von Young MEDI unter der Federführung der Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum und des Orthopäden Dr. Ferdinand Gasser soll das ändern und die ambulante Weiterbildung attraktiver und zugänglicher gestalten.

Elektronische Patientenakte: MEDI fordert deutliche Verschiebung für sicheren Start –Scharfe Kritik an intransparenter Kommunikation des BMG

MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert eine deutlich längere Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Start der ePA realistisch und transparent anzupassen. Die Bedenken der Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten ernst genommen werden. Die aktuelle Kommunikation des BMG zur Zeitplanung sorge für Verwirrung bei der niedergelassenen Ärzteschaft.