Seit einem Jahr bieten die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg den Versicherten der Betriebskrankenkassen an, die Vorteile des Psychotherapievertrags zu nutzen. Versicherte mit psychischen Erkrankungen erhalten dadurch einen zeitnahen Therapiebeginn sowie eine optimierte psychotherapeutische Behandlung.
In Deutschland ist jedes Jahr etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Zu den häufigsten Krankheitsbildern gehören Angststörungen und Depressionen.
„In den letzten Jahren verzeichnen wir eine zunehmende Nachfrage unserer Versicherten nach psychotherapeutischer Versorgung. Wir freuen uns daher, unseren Versicherten in Baden-Württemberg mit dem Psychotherapievertrag seit einem Jahr ein attraktives Angebot unterbreiten zu können, welches ihnen insbesondere den schnellen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht. Nach einem Jahr stellen wir fest, dass der Psychotherapievertrag sehr gut angenommen wird von den Versicherten“, unterstreicht Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK VAG Baden-Württemberg.
Alle Seiten profitieren
Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, ergänzt: „An dem Vertrag nehmen derzeit über 500 Ärzte und Psychotherapeuten teil, die ca. 2.200 BKK-Versicherte behandeln. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, die nur deshalb möglich ist, weil die Patienten, die Betriebskrankenkassen und die Behandler in gleichem Maße von dem Vertrag profitieren.“
Neben einem zeitnahen Therapiebeginn ermöglicht der Psychotherapievertrag, die Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausfälle der teilnehmenden Versicherten zu reduzieren sowie die Kurzzeit- und Gruppentherapie zu stärken.
Das Angebot nutzen können alle Versicherten von den am Psychotherapievertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen, bei denen eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, die eine Psychotherapie erfordert, oder bei denen der Verdacht auf eine solche Diagnose besteht. In diesen beiden Fällen sucht sich der Versicherte einen am Psychotherapievertrag teilnehmenden Arzt oder Psychotherapeuten aus und schreibt sich bei diesem für die Teilnahme am Psychotherapievertrag ein.
Video- und Telefonsprechstunde
Bis 30. September 2020 akzeptieren die Vertragspartner durch die Coronapandemie bedingte Behandlungen per Videotelefonie sowie Telefongespräche zwischen Psychotherapeut und Patient als vollwertige Alternative zu den sonst üblichen persönlichen Sitzungen, die bereits zum 1. Januar 2020 in den Vertrag aufgenommen wurden und inzwischen von der Mehrzahl der Teilnehmer angeboten werden. Auch Erstkontakte können während dieser Zeit im Rahmen der (Video-) Fernbehandlung stattfinden. Das dafür notwendige Dokument kann bequem zu Hause heruntergeladen und unterschrieben an den jeweiligen Therapeuten gesandt werden.
Die Vorteile des Vertrags zur Psychotherapie auf einen Blick
- Erstkontakt innerhalb 2 Wochen nach Anmeldung, in dringenden Fällen von 3 Tagen
- Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach Diagnosesicherung, in dringenden Fällen nach 7 Tagen
- Anzeige freier Therapieplätze im Internet
- Verringerung der Therapiedauer und Vermeidung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und stationären Aufenthalten durch frühen Therapiebeginn
- Begrenzung der Wartezeit bei vereinbarten Terminen auf grundsätzlich 30 Minuten (bevorzugte Behandlung von Not-/Akutfällen)
- Mind. eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche bis mindestens 20:00 Uhr für Berufstätige