Regresse: So können Sie reagieren

22. Juni 2020

MEDI-Rechtsreferentin Angela Wank erklärt, wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Regressforderungen abwehren oder zumindest schmälern können und welche Unterstützung MEDI-Mitglieder dabei bekommen.

Wenn Sie den Regress nicht hinnehmen möchten, müssen Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt des Regressbescheids Widerspruch bei der Prüfstelle einlegen. In der Regel werden Sie vorher um Stellungnahme gebeten. Eine Stellungnahme ersetzt aber nicht die Einlegung des Widerspruchs.

Erfolgreich kann ein Widerspruch nur sein, wenn Sie schriftlich begründen, warum Ihre Verordnungsweise aus medizinischen oder anderen Gründen sinnvoll ist beziehungsweise war. Sollte die Ausarbeitung zu lange dauern, um die Monatsfrist einzuhalten, schreiben Sie in Ihrem Widerspruch: „Meinen Widerspruch erkläre ich zunächst fristwahrend. Eine schriftliche Begründung reiche ich alsbald nach.”

Die schriftliche Begründung Ihres Widerspruchs
Ärztinnen und Ärzte sind dazu angehalten, den Bescheid genau zu prüfen und in ihrem Begründungsschreiben detailliert Stellung zu nehmen. Das bedeutet: Im Begründungsschreiben Ihres Widerspruchs müssen Sie darlegen, warum Ihre Verordnungen indiziert waren. Vorteilhaft ist es auch, wenn Sie der Prüfstelle bei Bedarf relevante Unterlagen vorlegen.

Ein Beispiel
Da ihr Patient allergisch auf einen Farbstoff in Medikament A reagiert, hat eine Ärztin das teurere, aber wirkungsgleiche Medikament B verordnet. Die KV fordert Regress. Im Begründungsschreiben zu ihrem Widerspruch legt die Ärztin nicht nur dar, dass eine entsprechende Allergie vorliegt, sondern auch, dass diese Allergie mithilfe eines Pricktests nachgewiesen wurde.

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird
Sollte dem Regressbescheid trotz ihres Widerspruchs von dem Beschwerdeausschuss nicht abgeholfen werden, können Ärztinnen und Ärzte vor dem Sozialgericht klagen. Dafür haben sie ab Erhalt des Widerspruchsbescheids einen Monat lang Zeit. Sollten Sie gerichtlich gegen die Regressforderung vorgehen, ist es unter Umständen ratsam, einen Anwalt für Medizinrecht zu konsultieren 

MEDI-Mitglieder bekommen Unterstützung
Mitglieder können sich an ihren MEDI Verbund wenden. Die MEDI-Rechtsreferenten prüfen ihre Fälle und geben eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs. Außerdem helfen sie Mitgliedern dabei, Punkte zu identifizieren, die sie in der Widerspruchsbegründung angreifen können. Hat die oder der Betroffene das Begründungsschreiben verfasst, überprüfen MEDI-Rechtsreferenten das Dokument und geben Empfehlungen für die Erfolgsaussichten.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Mehr ambulante Angebote, weniger Fokus auf die Kliniken – wohin die Reise bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gehen soll, ist eigentlich klar. Doch der Weg dorthin gestaltet sich allzu oft holprig. Ein neues Konzept von Young MEDI unter der Federführung der Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum und des Orthopäden Dr. Ferdinand Gasser soll das ändern und die ambulante Weiterbildung attraktiver und zugänglicher gestalten.

Elektronische Patientenakte: MEDI fordert deutliche Verschiebung für sicheren Start –Scharfe Kritik an intransparenter Kommunikation des BMG

MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert eine deutlich längere Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Start der ePA realistisch und transparent anzupassen. Die Bedenken der Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten ernst genommen werden. Die aktuelle Kommunikation des BMG zur Zeitplanung sorge für Verwirrung bei der niedergelassenen Ärzteschaft.