Extravergütungen für Privatpatienten gelten rückwirkend

Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf die Besonderheiten der Abrechnung in der Coronakrise geeinigt. Rückwirkend ab dem 5. Mai können Ärztinnen und Ärzte die Extravergütungen abrechnen.

Dazu zählen:

  • Hygienezuschlag
    Dieser kann in Höhe von 14,75 Euro bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nach GOÄ-Nummer 245 (eigentlich Quengelverband), analog zum 2,3-fachen Satz berechnet werden. Das gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020. Über eine Verlängerung der Befristung werden die Beteiligten auf Grundlage der Entwicklung der aktuellen Pandemie beraten.
  • Psychotherapeutische Versorgung
    Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung in der Psychotherapie können auch ohne persönlichen Patientenkontakt berechnet werden, beispielsweise bei einer Videosprechstunde. Das gilt zunächst befristet bis 30. Juni 2020.
  • Längere telefonische Beratung
    Ärztinnen und Ärzte können die Nr. 3 GOÄ je Sitzung und je vollendete 10 Minuten bis zu viermal bis zum 2,3-fachen Satz berechnen, sofern die Patientenversorgung nicht anders gewährleistet werden kann, also auch nicht über die Videosprechstunde. Pro Monat können höchstens vier telefonische Beratungen angerechnet werden. Die BÄK betont, dass diese Regelung, entgegen der Regelung im GKV-Bereich, unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit gilt. „Ich betone dies ausdrücklich, da beispielsweise Fachgruppen aus dem Bereich der psychiatrischen Versorgung eine telefonische Erbringung zum Beispiel der Nr. 801 GOÄ gefordert haben“, erklärt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Schreiben an die Ärzteschaft. „Die zeitlich befristete Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ für pandemiebedingte längere telefonische Beratungen berücksichtigt dagegen alle Fachgruppen.“

Alle weiteren Details finden Praxen hier auf der Webseite der BÄK.

Bitte beachten: Das Wissen über das neue Coronavirus wächst, der Wissensstand verändert sich manchmal sehr schnell. Informationen haben also in Zeiten von Corona eine kurze Halbwertszeit. Wir bemühen uns, jede praktikable Idee bis ins letzte Detail auch daraufhin zu prüfen, ob sie juristisch tragfähig ist. Unterstützen Sie uns mit Ihren Hinweisen und Tipps – danke!

 

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.