Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Honorarabzüge bei fehlender Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zu überdenken und auszusetzen.
„Die offenen Fragen zur Datensicherheit sind immer noch nicht vom Tisch und auch die rund 50.000 Praxen ohne TI-Anschluss kämpfen gegen das Coronavirus. Auch diese Praxen müssen meist ohne ausreichende Schutzkleidung tagtäglich Patientinnen und Patienten versorgen. Am Ende wird ihnen als Dank das Honorar um 2,5 % gekürzt“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.
Die von Spahn vorangetriebene Gesetzgebung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2020 weiterhin 1 % und ab 1. April dieses Jahres 2,5 % des Honorars bei denjenigen einbehalten werden, die keinen Konnektor für die TI installiert haben – unabhängig von der Frage, ob das aus technischen Gründen oder wegen erheblicher Vorbehalte zur Datensicherheit erfolgt. „Es gibt nach wie vor offene Fragen zur Sicherheit der Patientendaten, ganz abgesehen von dem Problem, dass die erste Generation der Geräte bereits als veraltet gilt und bald ausgetauscht werden muss“, betont Baumgärtner. Außerdem gibt es inzwischen funktionierende Alternativen zur unsicheren TI, die zudem preisgünstiger wären.
In einer Zeit, in der die Ärzteschaft wegen immer noch fehlender Schutzausrüstung tagtäglich die eigene Gesundheit riskiert, um die ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu sichern, ist eine Strafzahlung aus rein administrativen Gründen ein fatales Signal mangelnder Wertschätzung. „Stattdessen wäre es ein positives Signal des Ministers, in dieser schwierigen Zeit die Praxen mit Bürokratiegesetzen und deren Folgen nicht abzustrafen“, so der MEDI GENO-Chef.
Baumgärtner erinnert seine Kolleginnen und Kollegen an die Musterklagen des MEDI Verbunds – sowohl zur Nichtinstallation des TI-Konnektors als auch zur unzureichenden Kostenerstattung nach einer Installation: „Denken Sie bitte daran, rechtzeitig Widerspruch gegen die Honorarbescheide für jedes Quartal einzulegen, sowohl bezüglich unzureichender Kostenerstattung für Installation und Betrieb des Konnektors, als auch bezüglich des Honorarabzugs.“
Informationen und Widerspruchsmuster gibt es hier.