Patientinnen und Patienten mit Erkältungssymptomen sollen nicht in die Praxis kommen und können bis zu zwei Wochen zu Hause bleiben. Sie brauchen also AU-Bescheinigungen. Wie organisiert man den Ablauf?
Lösung:
Die Tür zur Praxis wird verschlossen, ein Aushang informiert darüber, dass Patienten mit Erkältungssymptomen sich telefonisch in der Praxis melden sollen. Die MFA fragt mit einem standardisierten Fragenkatalog ab, ob der Patient so schwere Symptome hat, dass weitere Maßnahmen (Corona-Test, Klinik, Notarzt) nötig sind. Wenn eine AU-Bescheinigung ausreichend ist, druckt sie diese aus und informiert den Patienten, wo ein gesunder Angehöriger die Bescheinigung abholen kann.
Alternativ: Die Bescheinigung wird per Post verschickt. Dann kann die Gebührenordnungsposition 40122 (0,90 Euro) berechnet werden.
Falls der Patient im betreffenden Quartal noch nicht in der Praxis war, kann die Bescheinigung nach Telefonkontakt mit der Gebührenordnungsposition 01435 (88 Punkte/9,67 Euro) abgerechnet werden. (Quelle: KBV)
Kommentar:
„Leider gibt es einige Patientinnen und Patienten, die trotz aller Hinweise zur Praxis kommen und ihre AU-Bescheinigung abholen wollen“, sagt Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg. „Je nach den räumlichen Verhältnissen ist zu entscheiden, ob es einen Ort für die Übergabe außerhalb der Praxis gibt. Keinesfalls dürfen Erkältungs-Patienten durch die Praxistür kommen. In vielen Fällen kann die AU-Bescheinigung auch mit der Post verschickt werden.“
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