Baumgärtner: Wer die Praxis betritt, muss eine Schutzmaske tragen

17. März 2020

„Weil sich die Infektionsrate letzte Woche vervierfacht hat, es inzwischen viele symptomlose Infizierte gibt und wir das Ansteckungsrisiko für Patientinnen, Patienten und Praxisteams minimieren möchten, passen wir einige Abläufe in unserer Praxis der aktuellen Situation an“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. Er empfiehlt seinen Kolleginnen, Kollegen und MFA Folgendes zu tun:

  • Die neuen Regeln gehören auf den Anrufbeantworter. Dort sollen Patientinnen und Patienten erfahren, warum diese Maßnahmen notwendig sind und was sie zu tun haben. Sollte es für bestimmte Schritte oder Nachfragen unterschiedliche Rufnummern geben, muss das auf den AB aufgesprochen werden.
  • Alle verschiebbaren Termine (DMP, Vorsorge- und Kontrolltermine) werden telefonisch abgesagt. Praxen, die entsprechend ausgerüstet sind, sollen ihren Patienten Videosprechstunde anbieten.
  • Sobald Praxen wieder Schutzmasken erhalten, müssen diese in der Praxis getragen werden. Bis dahin gilt aus Gründen des Mangels: Wer eine Maske tragen will, kann das tun. Wichtig ist, dass infizierte Menschen eine Maske tragen, damit sie andere nicht anstecken.

Weitere Maßnahmen:

  • Die Praxistür bleibt geschlossen und wird von einer MFA nur geöffnet, wenn sie mit den Patientinnen und Patienten durch den Türspalt kommuniziert. Diese MFA trägt Maske und Handschuhe und Einmalschutzkleidung, sobald wieder vorhanden.
  • In die Praxis darf nur, wer nach telefonischem Vorkontakt (KEINE Risikopatienten!) empfangen werden kann. Diese Patientinnen und Patienten müssen dann ebenfalls eine Maske tragen, eine FPP1-Maske reicht hier aus. Das wird den Patienten vorher telefonisch mitgeteilt. „Bei dringenden Notfällen geben wir dem Patienten eine Maske vor der Tür ab, falls wir noch welche haben.“ Hier kritisiert Baumgärtner die politisch Verantwortlichen, die „bisher jämmerlich versagt haben.“
  • Wiederholungsrezepte, Formulare etc. können an der Praxistür abgeholt werden. Auch hier gilt wieder: In die Praxis darf nur, wer eine Maske trägt! „Für Menschen, die in Quarantäne oder leicht erkrankt sind, geben wir die Rezepte in die Apotheke. Die Patienten rufen dann in der Apotheke an und vereinbaren eine Abholung oder eine Lieferung nach Hause“, erklärt Baumgärtner das Prozedere.

Bei Risikopatientinnen und patienten:

Diese dürfen, nachdem sie vorab am Telefon als solche eingestuft wurden, die Praxisräume nach wie vor nicht betreten. Für sie hat der MEDI-Chef in seiner Praxis Folgendes organisiert:

  • Wenn möglich, wird ein Termin für eine Video- oder Telefonsprechstunde vergeben. So wird das weitere Prozedere besprochen.
  • Wenn die Patientinnen und Patienten eine Diagnostik wollen, wird das entweder
    • in die Abnahmestelle vermittelt, oder
    • die Praxis organisiert es, dass diese Patienten den Abstrich zu Hause selbst durchführen können, oder
    • es wird ein Drive-In-Abstrich-Termin in der Tiefgarage des Ärztehauses organisiert. „Wir müssen dazu übergehen, auch die Risikopatienten so zu diagnostizieren, weil wir diese Menschen zu Hause halten müssen“, erklärt Baumgärtner. „Leichte Fälle dürfen nicht die Kliniken überlasten! Wir müssen sie, so gut wir können, ambulant versorgen.“
  • Die leicht erkrankten Patientinnen und Patienten und/oder Quarantänefälle zu Hause werden per Video-/Telefonsprechstunden betreut und die Versorgung mit Arzneimitteln wird organisiert.

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