Schutzmaßnahmen: Tür zur Praxis verschließen

Ein Aushang an der Praxistür reicht nicht immer aus, um Patientinnen und Patienten zum Umkehren zu bewegen. Wenn ein Patient mit oder ohne Erkältungssymptome die Praxis betreten hat und später positiv auf COVID-19 getestet wird, müssen die Praxismitarbeiter 14 Tage in Quarantäne.

Lösung:
Die Tür zur Praxis wird verschlossen, ein Aushang informiert über den Sinn der Maßnahme. Ein Hinweisschild fordert zum Klingeln auf. Über die Sprechanlage wird der Patient aufgefordert, sich in der Praxis telefonisch zu melden. Bis auf ganz wenige Ausnahmen kann das Anliegen telefonisch bearbeitet werden. Grundsätzlich rät MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner allen Kolleginnen und Kollegen: „Wer eine Praxis betreten möchte, muss eine Schutzmaske tragen.“

Kommentar:
Zu diesen massiven Einschränkungen müssen aktuell viele Praxen greifen, um das Ansteckungsrisiko für Patientinnen, Patienten und Praxisteams zu minimieren. Andernfalls droht die Gefahr, dass Praxen geschlossen werden müssen und medizinisches Personal in Quarantäne muss.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.