Kann man sich auf die Praxisbegehung vorbereiten?

9. Dezember 2019

Zwei Statements sind von Hygieneberatern immer wieder zu hören: Wenn eine Behörde die Begehung angekündigt hat, ist es erstens ein bisschen zu spät für eine vernünftige Vorbereitung. Und zweitens wird in fast jeder Praxis irgendetwas gefunden. Man gehört also eher zur Mehrheit, wenn ein kleiner Mangel auffällt.

Gibt es typische Mängel?

„Häufig wird eine unzureichende Kenntnis der gesetzlichen Anforderungen festgestellt“, heißt es aus der Pressestelle des Regierungspräsidiums Tübingen, das für die Überwachung der Medizinprodukte-Aufbereitung bzw. der Gerätesicherheit zuständig ist. Wissenslücken bestünden erfahrungsgemäß insbesondere zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, zu den Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte also. Weiter heißt es: „Daraus ergeben sich wiederum Fehler bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und fehlende Validierungen der Aufbereitungsprozesse. Entsprechend kann häufig auf eine fehlende Sachkenntnis des Aufbereitungspersonals geschlossen werden.“ Kurz gesagt: Es sind viele gesetzliche Grundlagen zu erfüllen. Die Einzelheiten erfährt man bei der KV oder der Ärztekammer, eine Broschüre der KBV hilft ebenfalls.

Was tun?

Die Begehung wird per Brief angekündigt. Hier steht oft bereits, welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden sollen, zum Beispiel:

  • Personal und Aufgabenbereiche (wer ist in der Aufbereitung tätig?)
  • Welche Medizinprodukte werden intern, welche extern aufbereitetet?
  • In welchen Praxisräumen werden Medizinprodukte aufbereitet?
  • Nach welchen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen wird intern aufbereitet?
  • Welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden angewandt?

Zur konkreten Vorbereitung bietet sich ein Rundgang des gesamten Teams durch die Praxis an. Wonach könnte der Begeher fragen, was ist heikel oder nicht in Ordnung?

  • Ist das QM auf dem aktuellen Stand?
  • Sind die Geräte validiert und gewartet, sind alle Dokumentationen vorhanden?
  • Werden die Waschlotionspender regelmäßig gereinigt?
  • Sind die Bestandsverzeichnisse, Arbeitsanweisungen und Medizinproduktebücher vollständig?

Jede Behörde hat eigene Schwerpunkte. Typisch wäre ein Blick in den Aufbereitungsraum, wo möglicherweise die Aufbereitungsschritte gezeigt werden müssen. Es könnte auch nach den verschiedensten Arbeitsanweisungen, Checklisten, Freigabebestätigungen und Risikoeinstufungen gefragt werden. Sind die Hygienepläne im QM-Handbuch enthalten und wann haben die vorgeschriebenen Hygieneschulungen stattgefunden?

Eine Begehung ist Teamsache, nicht nur Aufgabe der oder des Hygienebeauftragten. Das Regierungspräsidium empfiehlt, vor dem Termin mit der Überwachungsbehörde abzusprechen, ob MFA bei der Praxisbegehung anwesend sein sollen. Es kann schließlich sein, dass bei der Begehung auch gezeigt werden, ob bestimmte Abläufe, wie im QM-Handbuch beschrieben, durchgeführt werden.

Ruth Auschra

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