Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland ist über die Annahme des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) im Bundestag entsetzt. Er sieht im Gesetz die Gefahr, dass die Digitalisierung als Deckmantel benutzt wird, um das Selbstbestimmungsrecht von Niedergelassenen und Patientinnen und Patienten auszuhebeln und eine zentrale Sammlungen von Gesundheitsdaten zu rechtfertigen. „Minister Spahn will Patientendaten trotz aller Sicherheitslücken zentral speichern und verarbeiten“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Auch werden die Praxen in Deutschland per Gesetz verschärft zwangsdigitalisiert.
Dr. Thomas Drabinski vom Institut für Mikrodaten-Analyse in Kiel wies als geladener Gast bei der Vorstandssitzung von MEDI GENO Deutschland auf die Gefahr der Pseudonymisierung hin. Zum Schutz der sensiblen Patientendaten sei auf allen Ebenen eine strenge Anonymisierung der Daten nötig, um eine Re-Identifikation der Patienten zu verhindern. „Keine Frau wünscht, dass sich Herr Spahn im Detail anschauen kann, welche Ergebnisse die letzte Untersuchung beim Frauenarzt mit sich gebracht hat“, so Drabinski. Für Versorgungsforschung sei die Datenbank beim GKV-Spitzenverband sowieso viel zu groß und zu unsicher, da man versuche, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“.
Weltweit wurden bereits Patientenakten, die zentral gespeichert wurden, im großen Stil gehackt. MEDI GENO Deutschland bezweifelt, dass Gesundheitsdaten von 73 Millionen Deutschen vor kriminellen Hackern geschützt werden können. Besonders vor dem Hintergrund, dass für die bisherige Zwangsdigitalisierung der Praxen eine Technik verwendet wird, die veraltet und unsicher ist. „Die verwendeten Konnektoren schützen die Praxen und die Patientendaten nicht vor Angriffen, wie beispielsweise aus der Telematikinfrastruktur“, warnt Baumgärtner. „Praxisinhaber dürfen die Konnektoren auch nicht auf Sicherheit überprüfen lassen und bisher hat die gematik auch noch keine Datenschutzfolgenabschätzung vorgelegt, wie sie eigentlich von den Datenschützern vorgeschrieben wurde“, ergänzt er. Gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) dürften die Praxen gar nicht an der Vernetzung teilnehmen, werden aber gesetzlich dazu gezwungen.
„In dieser Situation ein solches Gesetz zu verabschieden ist ein schwarzer Tag für Praxen und ihre Patientinnen und Patienten, denn es gibt Alternativen, die ohne zentrale Datenspeicher auskommen und technisch besser und preisgünstiger sind“, so der MEDI GENO-Chef weiter.
“Wer das Recht des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, in Zweifel zieht, kratzt an unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung”, warnt der stellvertretende Vorsitzende von MEDI GENO Deutschland und 1. Sprecher der Ärztegenossenschaft Nord Dr. Svante Gehring.
MEDI GENO setzt sich für eine nützliche Digitalisierung im Gesundheitswesen ein, ist aber vehement gegen eine zentrale Datenspeicherung. „Wir unterstützen deshalb in Musterklagen die Verweigerer der Telematikinfrastruktur gegen den Honorarabzug und werden auch Klagen unterstützen, wenn Praxen oder Patientenakten gehackt wurden. Wir müssen alles tun, um zu technisch besseren Lösungen bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu kommen, der aktuelle Weg ist ein Irrweg“, so Baumgärtner.