TI-Verweigerer sollten jetzt Widerspruch einlegen!

PraxisinhaberInnen, die die Installation des TI-Konnektors verweigert haben und den Honorarabzug nicht in Kauf nehmen möchten, müssen jetzt Widerspruch einlegen. MEDI GENO Deutschland stellt Textentwürfe für Widerspruchsschreiben an die KV zum Download bereit. Frank Hofmann, Vorstand und Justitiar der MEDIVERBUND AG erklärt, wie Sie vorgehen müssen:

In einigen Bundesländern haben Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich gegen die Installation eines TI-Konnektors entschieden haben, ab Mitte Oktober erstmals einen Honorarbescheid erhalten, in dem der Abzug von einem Prozent des Honorars für alle Quartale seit Einführung der Installationspflicht dokumentiert ist.

Ab Erhalt dieses Bescheids öffnet sich eine einmonatige Frist, innerhalb derer PraxisinhaberInnen Widerspruch einlegen sollten. MEDI GENO Deutschland stellt Ihnen diesen Textentwurf für Ihr Widerspruchsschreiben als Word-Dokument zur Verfügung. Betroffene ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen können das Dokument herunterladen, individuell anpassen und versenden.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Maßnahmen, die Sie im Hinblick auf den Konnektor treffen sollten.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.