Hohe Zufriedenheit von Patientinnen und Patienten im Orthopädievertrag

Patientinnen und Patienten, die 2017 und 2018 an Befragungen zum Modul Orthopädie des Facharztvertrags Orthopädie und Rheumatologie teilgenommen haben, zeigen sich sehr zufrieden mit ihrer Behandlung. Sie bestätigen damit positive Einschätzungen aus früheren Befragungen.

Danach fühlen sich 89 Prozent der Befragten durch ihren Arzt gut beraten und 92 Prozent können ihn weiterempfehlen. 87 Prozent gaben an, dass der Arzt ihnen zuhört und sich ausreichend Zeit für das Gespräch nimmt. Laut der Vertragspartner belege dies, dass das Grundanliegen des Vertrags, Patienten mit Muskel-Skelett-Erkrankungen bestmöglich zu beraten und zu versorgen, von diesen als Vorteil wahrgenommen und geschätzt wird. Die Ärzte profitierten ebenfalls von den Befragungen, weil sie wichtige Hinweise auf Verbesserungspotenziale erhalten. Entsprechend stieg auch deren Beteiligungsquote von 71 im ersten Befragungsjahr 2015 auf 89 Prozent im Jahr 2018.

Rheumatologiemodul wird auch berücksichtigt

In diesem Jahr ist noch eine weitere Patientenbefragung für das 2017 gestartete Modul Internistische Rheumatologie vorgesehen. Die Befragungen erfolgten unter wissenschaftlicher Federführung des Göttinger aQua-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Aus den Befragungen der Jahre 2015 und 2016 ist bekannt, dass speziell die Zufriedenheit mit der Beratung durch den Arzt den größten Einfluss auf die Gesamtzufriedenheit des Patienten mit seiner Versorgung hat.

Als Beratungsinhalte nannten die Patienten unter anderem: Aufbau/Funktion von Muskeln und Gelenken (84 Prozent), Vor- und Nachteile von Behandlungsmöglichkeiten (81 Prozent), Möglichkeiten, selbst etwas zu tun (79 Prozent), hilfreiche körperliche Aktivitäten (73 Prozent).

89 Prozent wurden motivational beraten unter anderem zu den Themen Bewegung und Ernährung. Hier bestand bei knapp der Hälfte der Befragten sogar noch weiterer Beratungsbedarf, vor allem von Patienten, die unter Arthrose oder rheumatischen Gelenkerkrankungen leiden und etwa über geringere Bildungsressourcen verfügen oder nicht erwerbstätig sind.

Vertrag fördert motivationale Beratung

Weil sich in unabhängigen Studien gezeigt hat, dass viele Patienten von Informationen und Beratung profitieren, fördert der Vertrag die präventive Information und die motivationale Beratung. Die Patienten sollen nach aktuellem Wissensstand immer wieder im Krankheitsverlauf zu einer gesunden Lebensführung motiviert werden, die regelmäßige körperliche Aktivität einschließt wie es zum Beispiel auch die Nationale Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz fordert.

Dr. Burkhard Lembeck, BVOU-Landesvorsitzender und MEDI-Sprecher ist sehr zufrieden: „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die ausführliche Aufklärung zu biologisch-psychischen und medizinischen Zusammenhängen für eine gute Versorgung und eine motivationale Beratung ist. Gerade bei Patienten mit chronischen Erkrankungen und einem niedrigeren Bildungs- und Sozialstatus müssen wir regelmäßig erfragen, wie es um die Maßnahmen und Ziele bestellt ist, die den Lebensstil betreffen. Diese Gespräche brauchen Zeit, die im Facharztvertrag angemessen berücksichtigt und vergütet wird.“

 

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.