Die Musterklagen gegen die unzureichende Erstattung der Kosten des TI-Konnektors sind bei den Sozialgerichten eingegangen und haben Aktenzeichen (s.u.) erhalten. Wer jedes Quartal Widerspruch einlegt oder bereits Klagen gegen den Widerspruchsbescheid einreichen muss, sollte auf die Klagen mit diesen Aktenzeichen verweisen. Frank Hofmann, Justitiar und Vorstand der MEDIVERBUND AG, erklärt das Vorgehen.
Nachdem die KVen die Widersprüche der Musterkläger im Juli beschieden hatten, konnten die Musterkläger im MEDI Verbund ihre Klagen beim Sozialgericht einreichen. Den Musterklagen gegen die unzureichende Erstattung von Anschaffungs- Installations-, Wartungs- und Reparaturkosten, die durch den TI-Konnektor entstehen, wurden Aktenzeichen zugewiesen. Auf diese sollten PraxisinhaberInnen, die den TI-Konnektor installiert haben, bei ihren Widersprüchen und Klagen verweisen.
Frank Hofmann koordiniert die Musterklagen im MEDI Verbund. Er rät den Betroffenen jedes Quartal Widerspruch bei ihrer KV einzulegen und dabei auf die Musterklage in Baden-Württemberg zu verweisen – von jetzt an mit dem Aktenzeichen des Verfahrens.
Im Folgenden erläutert Hofmann den Ablauf und empfiehlt folgendes Vorgehen für diejenigen, die einen Konnektor installiert haben und gegen die unzureichende Erstattung der Installationskosten und/oder die unzureichende Erstattung der laufenden Betriebskosten des Konnektors einschließlich etwaiger Aufwände durch Ausfallzeiten vorgehen möchte:
- Zunächst muss der Honorarbescheid von der KV erfolgen. Darin ist die Kostenerstattung dokumentiert, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt.
- Daraufhin kann die Praxisinhaberin/der Praxisinhaber Widerspruch bei der KV einlegen. Hier gilt es folgendes zu beachten:
- Der MEDI Verbund stellt Ihnen ein Musterschreiben für Ihren Widerspruch bei der KV zur Verfügung.
- Verweisen Sie jedes Quartal in Ihren Widersprüchen gegen die unzureichende Erstattung von Anschaffungs-, Betriebs- und Installationskosten einschließlich etwaiger Aufwände durch Ausfallzeiten auf die Musterklagen mit den untenstehenden Aktenzeichen.
- Das Musterschreiben für die Klage enthält einen entsprechenden Passus.
- Fordern Sie Ihre KV auf, das Verfahren bis zur Entscheidung in den Musterklageprozessen ruhend zu stellen. Das Musterschreiben enthält auch einen solchen Absatz.
- Sollte die KV Ihren Widerspruch nicht ruhend stellen, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen und auf die Aktenzeichen der Musterklagen verweisen. Hier finden Sie ein Musterschreiben für Ihre Klage beim Sozialgericht.
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Die Aktenzeichen
Bei Widersprüchen und Klagen gegen eine unzureichende Erstattung der Kosten beziehen Sie sich auf diese Aktenzeichen:
- S 24 KA 3544/19,
- S 5 KA 3545/19,
- S 12 KA 3546/19,
- S 12 KA 3547/19,
- S 12 KA 3548/19,
- S 24 KA 3549/19.
Wer die Installation des TI-Konnektors verweigert hat
Völlig getrennt von den Klagen gegen die unzureichende Erstattung der Kosten, die durch den TI-Konnektor entstehen, wird es auch Musterklagen gegen den Honorarabzug von einem Prozent geben. Dieser Honorarabzug trifft diejenigen, die die Installation des TI-Konnektors verweigern. Die Klagen stehen nicht im Zusammenhang miteinander. Wegen häufiger Nachfragen informieren wir Sie hier auch über unsere juristischen Schritte gegen den Honorarabzug.
Folgenden Ablauf empfehlen wir Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern:
- Zunächst muss ein Honorarbescheid erfolgen, auf dem der Honorarabzug wegen der Verweigerung des TI-Konnektors dokumentiert ist.
- Gegen diesen Bescheid sollten Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der KV einlegen und um Ruhendstellung bis zur Entscheidung über die Musterklagen in Baden-Württemberg bitten.
- Der MEDI Verbund stellt Ihnen ein Musterschreiben für Ihren Widerspruch gegen den Honorarabzug zur Verfügung: https://www.medi-verbund.de/file/9795. Muster zur Begründung des Widerspruchs werden folgen.
- Die KV entscheidet über den Widerspruch und die Praxisinhaberin/der Praxisinhaber erhält einen Widerspruchsbescheid.
- Die Musterkläger im MEDI Verbund werden nach Erhalt der Widerspruchsbescheide klagen.
- Sollte die KV Ihren Widerspruch nicht ruhend stellen, können Sie selbst Klage beim Sozialgericht einreichen und auf die Musterklagen in Baden-Württemberg verweisen. Sobald Aktenzeichen zu den Musterklageverfahren gegen den Honorarabzug bekannt sind, wird der MEDI Verbund Sie informieren.
Unsere Übersichtseite zu den Musterklagen finden Sie hier.
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