Im Psychotherapiemodul des Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP) der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK gibt es mit Wirkung zum 1. Juli 2019 beziehungsweise 1. Januar 2020 eine zweistufige Vergütungserhöhung. Zusätzlich können Vertragsteilnehmer Videosprechstunden anbieten.
Außerdem wird erstmalig eine Regelung zum Entlassmanagement an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor geschaffen: Um einen nahtlosen Übergang der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen, können jetzt auch schon während des Klinikaufenthaltes ambulante Therapiesitzungen abgerechnet werden. Am Psychotherapiemodul nehmen landesweit aktuell rund 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten teil. Das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent in den letzten 18 Monaten.
Besonders hervorzuheben ist die Vergütungsanhebung in der Einzeltherapie. In den zwei Schritten gibt es ab 1. Januar 2020 Honorarerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Wer seinen Patienten eine Videosprechstunde anbietet und eine entsprechend zertifizierte Technik vorhält, bekommt ab sofort auch hierfür eine vertragliche Vergütung (Strukturpauschale).
Bislang sind weder in der Regelversorgung noch im Selektivvertrag während eines stationären Aufenthalts ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen abrechenbar. Für ins Facharztprogramm eingeschriebene Versicherte der AOK BW oder der Bosch BKK gibt es ab sofort eine Ausnahme: Hier können nach Absprache mit dem behandelnden Krankenhaus bereits während des stationären Settings im Einzelfall ambulante Therapiesitzungen über den PNP-Vertrag durchgeführt und abgerechnet werden, um einen nahtlosen Übergang aus der stationären in die ambulante psychotherapeutische Versorgung möglich zu machen.