PNP-Vertrag: Höhere Vergütungen und neue Leistungen im Modul Psychotherapie

Im Psychotherapiemodul des Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP) der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK gibt es mit Wirkung zum 1. Juli 2019 beziehungsweise 1. Januar 2020 eine zweistufige Vergütungserhöhung. Zusätzlich können Vertragsteilnehmer Videosprechstunden anbieten.

Außerdem wird erstmalig eine Regelung zum Entlassmanagement an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor geschaffen: Um einen nahtlosen Übergang der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen, können jetzt auch schon während des Klinikaufenthaltes ambulante Therapiesitzungen abgerechnet werden. Am Psychotherapiemodul nehmen landesweit aktuell rund 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten teil. Das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent in den letzten 18 Monaten.

Besonders hervorzuheben ist die Vergütungsanhebung in der Einzeltherapie. In den zwei Schritten gibt es ab 1. Januar 2020 Honorarerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Wer seinen Patienten eine Videosprechstunde anbietet und eine entsprechend zertifizierte Technik vorhält, bekommt ab sofort auch hierfür eine vertragliche Vergütung (Strukturpauschale).

Bislang sind weder in der Regelversorgung noch im Selektivvertrag während eines stationären Aufenthalts ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen abrechenbar. Für ins Facharztprogramm eingeschriebene Versicherte der AOK BW oder der Bosch BKK gibt es ab sofort eine Ausnahme: Hier können nach Absprache mit dem behandelnden Krankenhaus bereits während des stationären Settings im Einzelfall ambulante Therapiesitzungen über den PNP-Vertrag durchgeführt und abgerechnet werden, um einen nahtlosen Übergang aus der stationären in die ambulante psychotherapeutische Versorgung möglich zu machen.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.