Gruppentherapie: Geteiltes Leid für bessere Heilung

8. Juli 2019

Wer an den MEDI-Facharztverträgen teilnimmt, profitiert auch bei Gruppentherapien von erweiterten Behandlungs- und Abrechnungsmöglichkeiten. Schon jetzt werden in der alternativen Versorgung fünf Mal mehr Gruppentherapien abgerechnet als im KV-System.

Psychotherapeut Rolf Wachendorf therapiert unter anderem im Gruppensetting und weiß die Vorteile zu schätzen: „In der Gruppentherapie kommen andere Wirkfaktoren zum Tragen als bei der Einzeltherapie. Patienten können durch Übungen realitätsnahe Bewältigungserfahrungen machen. Gibt die Gruppe Feedback oder unterstützen sich die Gruppenmitglieder gegenseitig in Modellsituationen, kann das Ressourcen aktivieren – etwa das Wissen um und Vertrauen in eigene Fähigkeiten oder einen besseren Überblick über das Wirkungsgefüge des je eigenen Problems.“

Akzeptanz und Verständnis
Erfolgreich sei es auch, wenn Patienten mit anderen üben, wie sie gelingende Beziehungen selbstsicher gestalten können. Für die Patienten sei es heilsam, mit ihren Störungsbildern in der Gruppe akzeptiert und verstanden zu werden. Ein weiterer Pluspunkt: Die Behandelten fokussieren sich weniger auf den Therapeuten und erhalten dennoch emotionale und instrumentelle Unterstützung, denn: Eignen sich die Gruppenteilnehmer spezifisches Wissen über ihre Störungsbilder an, so können sie sich gegenseitig bei zielorientierten Klärungsprozessen unterstützen.

Schlussendlich hat es auch ökonomische Vorteile, dass in der Gruppe mehr Patienten gut versorgt werden als in der Einzeltherapie. Gruppentherapien sind hocheffektiv, resümiert Wachendorf. Er empfiehlt, sie bei entsprechender Indikationsstellung auch mit Einzeltherapie zu kombinieren, denn dem individuellen Klärungsbedarf werde man im Einzelgespräch besser gerecht.

Wann können Gruppentherapien helfen?
Gruppentherapien können bei fast allen psychischen Diagnosen zum Einsatz kommen, so Wachendorf. Einen umfassenden diagnosespezifischen Überblick über die Anwendungsbereiche der Gruppentherapie findet sich zum Beispiel in Anhang 2 zu Anlage 12 des PNP-Vertrags.

Selbstverständlich gibt es auch Situationen, in denen Gruppentherapie nicht angebracht ist. So rät Wachendorf bei Patienten, die durch eine ausgeprägte Motivationslosigkeit oder expansiven Alkohol- oder Substanzmissbrauch auffallen, von Behandlungen in der Gruppe ab. Kontraindikationen seien auch akute Krisen, Psychosen oder ein hoher individueller Klärungsbedarf.

Loriot und das Image der Gruppentherapie
Jasmin Ritter begleitet die Umsetzung der Psychotherapieverträge bei der MEDIVERBUND AG seit über fünf Jahren. Einigen Therapeuten scheinen anfangs nicht alle vertraglichen Abrechnungsmodalitäten und -möglichkeiten zur Gruppentherapie bewusst gewesen zu sein, berichtet sie. Auch unter den Zuweisern seien die Angebote und Vorteile einer Gruppentherapie vielleicht nicht immer bekannt gewesen.

Manchmal sei die Gruppentherapie mit gesellschaftlichen Vorurteilen behaftet, die sich eher auf Filmerlebnisse, wie beispielsweise Loriots „Ödipussi“, als auf empirische Fakten stützten. Zwischenzeitlich hat die Gruppentherapie aber stark an Bedeutung gewonnen. Die Akzeptanz steige mit dem Leidensdruck, so Wachendorfs Erfahrung: Er empfiehlt deshalb, die Behandlungsmöglichkeit im Gruppensetting bereits bei Therapiebeginn anzusprechen.

Carmen Krutsch

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