Faxstandard ade!

Ab 1. Juli beginnt für rund 7.500 versorgende Ärzte in Baden-Württemberg im Rahmen des Haus- und Facharztprogramms der AOK ein neues Zeitalter: Nach umfassenden Vorarbeiten soll die landesweite elektronische Vernetzung der Arztpraxen den Faxstandard ablösen, um die Praxen wettbewerbsfähig zu halten.

Die Selektivverträge bieten dafür beste Voraussetzungen, weil sie auf einer seit über zehn Jahren erfolgreich etablierten regionalen Versorgungsstrukur aufsetzen. Zum Start stehen zwei Fachanwendungen bereit – der elektronische Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische AU-Bescheinigung (eAU).

Im Herbst folgt der elektronische Medikationsplan “Hauskomet”. Die Module orientieren sich an etablierten Standards und Praxisroutinen und sind in das Praxisverwaltungssystem integrierbar. Alle Praxen erhalten neben einem Anschaffungszuschuss von 2.500 Euro eine im Gegensatz zum EBM adäquate Vergütung in Form von Zuschlägen auf die Pauschalen P1 und P2 beziehungsweise die Fachärzte auf jeden Behandlungsfall (weitere Infos). Die Teilnahme ist freiwillig. Rund 30 Prozent der AIS-Industrie bieten die notwendige Software-Erweiterung ab sofort an. Mit den übrigen Anbietern laufen intensive Gespräche.

Komfortabel und datenschutzrechtlich sicher

Der eArztbrief ist komfortabel, schnell, datenschutzrechtlich sicher und vor allem zuverlässig. Er erlaubt es erstmals, definierte Informationen bei Überweisung und Rücküberweisung strukturiert und durch digitale Verarbeitung in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Dabei werden gängige Standards genutzt, sodass weitere Einrichtungen wie Krankenhäuser, Notfallpraxen, Apotheken und Pflegedienste oder -heime eingebunden werden können. Mit dem eArztbrief entfällt das Ausdrucken, Einscannen und nichtdigitales Versenden von Befundberichten.

Höchste Priorität hat die sichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung der Digitalisierung. Die Vertragspartner setzen auf die bewährte Übertragungstechnik mittels HZV-Online-Key und hausärztlichem Prüfmodul (HPM). Die Daten werden an einen von den Managementgesellschaften HÄVG und MEDIVERBUND AG betriebenen Arztvernetzungsserver in Baden-Württemberg gesendet. 

Datenzugriff haben nur berechtigte Personen

Insbesondere durch den Einsatz von Transport- und Inhaltsdatenverschlüsselung sowie zertifikatbasierter Authentifizierung ist gewährleistet, dass ein Zugriff auf Daten nur durch berechtigte Personen erfolgen kann. So ist sichergestellt, dass die relevanten ärztlichen Behandlungsdaten in ärztlicher Hand bleiben und nicht in einer Fülle vermeintlicher Gesundheitsdaten untergehen.

Dazu erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Natürlich brauchen wir die elektronische Vernetzung künftig auch in der Regelversorgung. Die derzeitige Technik ist aber zu unsicher und macht die Prozesse langsamer, gleichzeitig liegen Haftung und Kosten bei den Ärzten. Der Konnektor für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) gehört daher eher in die Mottenkiste und nicht in die Praxen. Ich rate jedem, dem Faxstandard jetzt Ade zu sagen und die Vorteile der einfachen und sicheren Arzt-zu-Arzt-Kommunikation in den Selektivverträgen zu nutzen“.

Die IT-Vernetzung ist kein Selbstzweck, sondern erfolgt zum Nutzen von Patienten, Arztpraxen und der AOK. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, erläutert: „Ein gutes Beispiel ist auch die eAU. Sie wird direkt aus der Arztpraxis heraus als unkomplizierter Einzelversand digital an die AOK übermittelt, was uns bei der Datenannahme und -verabeitung deutlich entlastet. Dem Patienten wird der Versand per Post erspart. Und das rechtzeitige Vorliegen der AU ermöglicht im Krankengeldfall eine zeitnahe Auszahlung des Krankengeldes“.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.