AOK-Kardiologievertrag: Evaluation belegt bessere Versorgungssteuerung

29. Juli 2019

Erste Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation des AOK-Facharztvertrags Kardiologie zeigen eine deutlich verbesserte Versorgungssteuerung für die teilnehmenden Versicherten. Bei Herzinsuffizienz (HI) und koronarer Herzkrankheit (KHK) erfolgt die Inanspruchnahme der Fachärzte deutlich gezielter.

Die Überweisungsquote im Facharztvertrag liegt bei nahezu 100 Prozent, in der Kontrollgruppe der Regelversorgung bei nur zwei Drittel. Die Studie belegt ferner, dass es bei der Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte und Liegezeiten für die untersuchten Indikationen signifikante Unterschiede zugunsten des Facharztvertrags gibt. Ende September wird der Abschlussbericht dem Förderer – dem Gemeinsamen Bundesausschuss – vorgelegt, der unter anderem Ergebnisse zur kardiovaskulären Mortalität enthält.

Die Evaluation des Vertrags untersucht Effekte im direkten Vergleich zur Regelversorgung, die sich für kardiologische Patienten ergeben, die sowohl an der HZV als auch am Facharztprogramm teilnehmen. Die Goethe-Universität Frankfurt/Main analysierte für die Jahre 2015 und 2016 Daten von 13.404 Versicherten mit Herzinsuffizienz in der Interventions- und 8.776 ebenfalls an Herzinsuffizienz erkrankten Patientinnen und Patienten in der Kontrollgruppe: Die Behandlungsquote mit Überweisung lag beim Facharzt im Selektivvertrag bei 99,1 gegenüber 66,6 Prozent in der Regelversorgung.

Ähnlich positive Ergebnisse sind bei den Patienten mit KHK zu verzeichnen. Hier erfolgte die gezielte Überweisung in 98,5 Prozent versus 64,8 Prozent der Fälle. Die relative Risikoreduktion (also um welchen Faktor sich ein Risiko bei zwei Gruppen unterscheidet) von Hospitalisierungen wegen akut dekompensierter Herzinsuffizienz liegt bei rund 24 Prozent. Bei KHK-Patienten liegt die relative Risikoreduktion kardiovaskulär bedingter Hospitalisierungen bei 13 Prozent.

Eng abgestimmte Versorgung
Prof. Dr. Ferdinand Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frank-furt/Main, weist auf die Bedeutung für die Überlegenheit der selektivvertraglichen Versorgung hin: „Das Beeindruckende der vorliegenden Ergebnisse zur strukturierten, hausärztlich und fachkardiologisch eng abgestimmten Versorgung im Rahmen des Facharztvertrags Kardiologie ist die Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung. Es zeigt sich, dass auch im deutschen Gesundheitswesen, das ansonsten stark fragmentiert ist, substantielle Fortschritte in punkto integrierter Versorgungssteuerung und -qualität sowie Effizienz möglich sind.”

Mit Mitteln des Innovationsfonds haben die Universitäten Frankfurt/Main, Jena und Heidelberg sowie das aQua-Institut in Göttingen den Kardiologievertrag evaluiert. In den ersten Auswertungen sehen die Vertragspartner eine Bestätigung der vier umfassenden Evaluationen zur HZV im Rahmen des AOK-Hausarztvertrags in Baden-Württemberg aus den Jahren 2012 bis 2018 sowie den positiven Erfahrungen von mittlerweile 7.500 versorgenden Ärzten und Psychotherapeuten. Nun sehen sie insbesondere darin eine Gefahr, dass im Referentenentwurf des FKG ein Verbot für Behandlungsdiagnosen als Voraussetzung für definierte Leistungsvergütungen enthalten ist. Die derzeitige Formulierung würde gerade auf bestimmte Patientengruppen zugeschnittene Versorgungsleistungen – wie sie im Facharztprogramm explizit angelegt sind – unmöglich machen.

Fortsetzung der Verträge muss gewährleistet werden
Dazu kommentiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland: „Das FKG gibt vor, den Versorgungswettbewerb zu befördern und konterkariert sein eigenes Ziel mit diesem fatalen Vorschlag, der jetzt wieder kommt, nachdem er bereits im TSVG in letzter Minute abgewendet wurde. Der Referentenentwurf muss zwingend geändert werden, um die erfolgreiche Fortsetzung der Verträge zu gewährleisten. Denn dadurch sind passgenaue regionale Versorgungsstrukturen geschaffen worden. Gerade die Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaftler bestätigen dies eindrucksvoll. Sie sollten daher im Haus von Bundesgesundheitsminister Spahn ernsthaft zur Kenntnis genommen werden, damit der mühsam aufkeimende Versorgungswettbewerb nicht wieder verdorrt.“

Eine erfolgreiche Partnerschaft
2010 startete in Baden-Württemberg der bundesweit erste Selektivvertrag zur kardiologischen Versorgung. Vertragspartner nach § 73c SGB V sind: AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK, MEDI Baden-Württemberg, MEDIVERBUND AG, Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK), BNK Service GmbH und Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI). Den Vollversorgungsvertrag kennzeichnet ein verbindlich koordiniertes Zusammenspiel von Hausarzt und Facharzt. Die inhaltliche Basis bilden strukturierte Therapiepfade für relevante Indikationsbereiche und eine daran geknüpfte Vergütung, die eine intensivere ambulante Versorgung ermöglichen. Ein spezielles Ziel des vertraglich verknüpften Haus- und Facharztprogramms ist es, den Patienten potenziell vermeidbare und belastende Krankenhausaufnahmen zu ersparen. Derzeit nehmen 40 Prozent der 1,63 Millionen HZV-Teilnehmer auch am AOK-Facharztprogramm teil.[/box]

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