In Baden-Württemberg werden derzeit Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrugs bei Leichenschauen geführt. Nach Aussagen von MEDI-Mitgliedern haben im Raum Karlsruhe bereits zahlreiche Mediziner Ladungen zur Anhörung bei der Polizei erhalten.
Bei diesen Verfahren geht es um den Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs gemäß § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), nach welchem durch die Ärzte im Rahmen von Leichenschauen angeblich unzulässige Gebührenpositionen abgerechnet worden seien.
Eine allgemeine pauschale Handlungsempfehlung für den Fall einer Vorladung zu einer solchen Anhörung ist nicht möglich. Jeder Arzt sollte individuell anhand seiner Gesamtsituation und erst nach rechtlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt entscheiden, ob und wie er sich zu den Vorwürfen, die gegen ihn erhoben werden, einlässt. Eine Rolle spielt zum Beispiel, welche Abrechnungsziffern aus welchem Grund und unter welchen Umständen abgerechnet worden sind.
Betroffene MEDI-Mitglieder können sich gerne an unsere Referentin Recht Angela Wank wenden: Telefonisch unter 0711. 80 60 79-277 oder per E-Mail an: wank@medi-verbund.de