Müssen Chefs ihr Praxisteam auf Urlaubstage hinweisen?

3. Juni 2019

Ja, Arbeitgeber müssen „klar und rechtzeitig“ ihre Beschäftigten auffordern, noch offenen Urlaub zu nehmen, und sie darauf hinweisen, dass er ansonsten verfällt. Folglich verfällt der Urlaubsanspruch somit nicht automatisch.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen deutlich informiert hat und die Beschäftigten den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen haben. Fehlt der Hinweis beziehungsweise die Aufforderung, können Praxisangestellte den Urlaub im Folgejahr nehmen. Im Falle eines späteren Ausscheidens muss der Praxisinhaber die nicht genommenen Urlaubstage vergüten.

So will es das Bundesurlaubsgesetz

Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ist nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche oder beim Arbeitnehmer liegende Gründe das rechtfertigen. Zum Beispiel bei Verwaltungsproblemen im Betriebsablauf oder bei Krankheit.

Im Falle der Übertragung muss der Urlaub spätestens bis 31.3. des Folgejahres genommen werden. Wird er bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen, verfällt er nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht ordnungsgemäß, wie oben dargestellt, nachgekommen ist.

Allerdings müssen Beschäftigte nicht zum Urlaub gezwungen werden. Wenn sie also trotz nachweisbarer Belehrung keinen Urlaub nehmen möchten, verfällt er am Jahresende beziehungsweise am Ende des Übertragungszeitraums.

Ivona Büttner-Kröber

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MEDI GENO fordert Selektivverträge als bundesweite Blaupause und begrüßt Vorschläge von NRW-Gesundheitsminister Laumann

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. begrüßt die gesundheitspolitischen Vorschläge, die der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am vergangenen Samstag beim Neujahrsempfang der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund skizziert hat. Für Laumanns Ideen zur Patientensteuerung verweist der Ärzteverband auf die erfolgreichen Selektivverträge, die MEDI mit entwickelt hat und die laut Verband zu einer erheblich verbesserten Steuerung der Patientenströme beitragen.

MEDI-Kooperation: Berufsbegleitendes Studium bietet MFA neue Perspektiven

Ab März 2025 bietet die SRH Fernhochschule einen neuen berufsbegleitenden Studiengang für medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) an. Nach drei Semestern können sie den Bachelor of Science „Praxis- und Versorgungsmanagement“ erwerben. Einer der Kooperationspartner ist der MEDI-Verbund. Philipp Reutter vom MEDI-eigenen Fortbildungsinstitut IFFM sieht den Studiengang als bedeutenden Schritt in Richtung Akademisierung medizinischer Fachberufe, der MFA neue Perspektiven für Karrieren in der Gesundheitsversorgung eröffnet.

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.