Müssen Chefs ihr Praxisteam auf Urlaubstage hinweisen?

Ja, Arbeitgeber müssen „klar und rechtzeitig“ ihre Beschäftigten auffordern, noch offenen Urlaub zu nehmen, und sie darauf hinweisen, dass er ansonsten verfällt. Folglich verfällt der Urlaubsanspruch somit nicht automatisch.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erlischt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen deutlich informiert hat und die Beschäftigten den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen haben. Fehlt der Hinweis beziehungsweise die Aufforderung, können Praxisangestellte den Urlaub im Folgejahr nehmen. Im Falle eines späteren Ausscheidens muss der Praxisinhaber die nicht genommenen Urlaubstage vergüten.

So will es das Bundesurlaubsgesetz

Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ist nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche oder beim Arbeitnehmer liegende Gründe das rechtfertigen. Zum Beispiel bei Verwaltungsproblemen im Betriebsablauf oder bei Krankheit.

Im Falle der Übertragung muss der Urlaub spätestens bis 31.3. des Folgejahres genommen werden. Wird er bis zu diesem Zeitpunkt nicht genommen, verfällt er nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht ordnungsgemäß, wie oben dargestellt, nachgekommen ist.

Allerdings müssen Beschäftigte nicht zum Urlaub gezwungen werden. Wenn sie also trotz nachweisbarer Belehrung keinen Urlaub nehmen möchten, verfällt er am Jahresende beziehungsweise am Ende des Übertragungszeitraums.

Ivona Büttner-Kröber

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.