Ruhendstellung der Widersprüche

24. Juni 2019

MEDI GENO Deutschland hat die KVen gebeten, eingegangene Widersprüche rund um das Thema TI bis zum Ausgang der Musterverfahren aus Baden-Württemberg ruhend zu stellen. So würden kostenpflichtige Klagen von Praxen gegen entsprechende Widerspruchsbescheide der KVen vermieden.

So fielen die Antworten aus:

Zur Ruhendstellung der Widersprüche bereit erklärt:

– KV Berlin
– KV Thüringen
– KV Bremen

Kostenerstattung erfolgt unabhängig vom Honorarbescheid:

– KV Niedersachsen
– KV Schleswig-Holstein

Ablehnung:

– KV Hessen
– KV Rheinland Pfalz
– KV Sachsen

Derzeit noch keine Entscheidung getroffen, warten ab und entscheiden spontan:

– KV Brandenburg
– KV Bayern

Das bedeutet:

  1. Wenn ruhendgestellt wird, dann muss die Praxis nur Widerspruch einlegen und kann die Musterprozesse abwarten.
  2. Wenn nicht ruhendgestellt wird, müssen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Widerspruch einlegen und wenn dieser bescheidet wird, Klage beim Sozialgericht einreichen. Dort können sie auf unsere Musterklagen hinweisen, sodass das Gericht die Klage eventuell ruhendstellt.
  3. Bei den „Spezialfällen“ empfehlen wir dennoch Widerspruch einzulegen. Ob Klagen sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Mein Berufsleben war eine Aneinanderreihung von Glücksmomenten“

Nach 25 Jahren in seiner eigenen hausärztlichen Praxis hat der stellvertretende MEDI-Vorsitzende Dr. Michael Eckstein die ärztliche Leitung an Dr. Stefan Reschke übergeben. Seit April 2024 ist der 67-Jährige nun als angestellter Arzt in der gleichen Praxis tätig, die er 1999 als hausärztlicher Internist übernommen hatte. Der schrittweise Abschied fällt ihm nicht leicht – doch er ist zufrieden damit, dass sein Nachfolger auch berufspolitisch bei MEDI in seine Fußstapfen tritt.

In Baden-Württemberg entstehen neue MEDI-MVZ

Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ wächst und gedeiht. In Ditzingen ist die Kalkulation abgeschlossen, der Umbau der Räumlichkeiten eingeplant und die Verträge mit den dort arbeitenden Ärzten werden zur Unterschrift vorbereitet. Das MVZ Ditzingen ist ein Gemeinschaftsprojekt der MEDIVERBUND AG mit den ze:roPRAXEN und möchte im April 2025 seine Pforten öffnen. Geschäftsführer Alexander Bieg erläutert im Gespräch mit Angelina Schütz die weiteren Schritte und wo weitere MVZ entstehen könnten.