Ruhendstellung der Widersprüche

MEDI GENO Deutschland hat die KVen gebeten, eingegangene Widersprüche rund um das Thema TI bis zum Ausgang der Musterverfahren aus Baden-Württemberg ruhend zu stellen. So würden kostenpflichtige Klagen von Praxen gegen entsprechende Widerspruchsbescheide der KVen vermieden.

So fielen die Antworten aus:

Zur Ruhendstellung der Widersprüche bereit erklärt:

– KV Berlin
– KV Thüringen
– KV Bremen

Kostenerstattung erfolgt unabhängig vom Honorarbescheid:

– KV Niedersachsen
– KV Schleswig-Holstein

Ablehnung:

– KV Hessen
– KV Rheinland Pfalz
– KV Sachsen

Derzeit noch keine Entscheidung getroffen, warten ab und entscheiden spontan:

– KV Brandenburg
– KV Bayern

Das bedeutet:

  1. Wenn ruhendgestellt wird, dann muss die Praxis nur Widerspruch einlegen und kann die Musterprozesse abwarten.
  2. Wenn nicht ruhendgestellt wird, müssen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Widerspruch einlegen und wenn dieser bescheidet wird, Klage beim Sozialgericht einreichen. Dort können sie auf unsere Musterklagen hinweisen, sodass das Gericht die Klage eventuell ruhendstellt.
  3. Bei den „Spezialfällen“ empfehlen wir dennoch Widerspruch einzulegen. Ob Klagen sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.