Baumgärtner: „Konnektorfreie Praxen müssen ungehindert abrechnen können“

29. März 2019

In Baden-Württemberg bleibt die Abrechnung zwischen Arztpraxen und der KV vorerst ohne Konnektor möglich. Auch der DMP-Dokumentenversand an die Datenannahmestellen ist sichergestellt. MEDI GENO Deutschland-Chef Dr. Werner Baumgärtner und die MEDI-Delegierten haben bei der Vertreterversammlung der KVBW durchgesetzt, dass der Informationsfluss zwischen Praxen und KV ohne Telematikinfrastruktur (TI) sichergestellt bleibt – zumindest bis der Konnektorzwang abschließend juristisch geklärt ist.  

„Die Verweigerer des Konnektors dürfen in ihrer ärztlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Das wäre neben dem Honorarabzug eine weitere Strafe“, erklärt Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. Auf den Antrag der MEDI-Delegierten hin, hat die Vertreterversammlung der KVBW einstimmig beschlossen, dass Praxen in Baden-Württemberg bis zur endgültigen Entscheidung über den Konnektorzwang auf die bewährten Kommunikationswege zurückgreifen können. „Auch in den restlichen Bundesländern darf die Einführung der TI keine Barrieren für konnektorfreie Praxen nach sich ziehen“ – dafür werden sich Baumgärtner und MEDI GENO bundesweit bei den KVen einsetzen. Sollten Praxen, die sich dem strittigen Konnektorzwang widersetzen, in ihrem Praxismanagement behindert werden, werde MEDI GENO rechtliche Schritte eingehen, versichert Baumgärtner.

Die vollständige Umstellung beim DMP-Datenversand ist aktuell erst vorgesehen, wenn 95 Prozent der Praxen an die TI angeschlossen sind. Erst dann sollen die DMP-Daten ausschließlich mit der gematikfähigen eGK 2 lesbar sein. „Das ist noch ein langer Weg und bis dahin ist die Frage des Konnektorzwangs hoffentlich gerichtlich geklärt“, sagt Baumgärtner.

„Der Vorstand der KVBW wird aufgefordert, ausnahmslos sicherzustellen, dass mindestens bis zur endgültigen rechtskräftigen juristischen Klärung  des Zwangs zur Installation des TI-Konnektors die Verweigerer in ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit nicht behindert werden. Dazu zählt, dass der Informationsfluss zwischen Praxen und KV auch ohne Anbindung an die TI weiterhin barrierefrei sichergestellt bleibt. Dies bedeutet insbesondere, dass die Abrechnung zwischen Arztpraxen und KV und weitere notwendige Funktionen (zum Beispiel der DMP-Dokumentationsbogenversand an die Datenannahmestellen) ohne die Nutzung der TI-Konnektor-Komponenten – wie zur Zeit noch möglich – auch in Zukunft uneingeschränkt möglich sein werden.“


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