TI-Konnektor: Musterklage wird jetzt eingereicht

21. Januar 2019

Unsere Musterklage betrifft zunächst die Frage der vollständigen Erstattung der Kosten des Konnektors. Es wird mindestens ein Arzt aus Baden-Württemberg als Musterkläger auftreten. Dieser wird zunächst gegen den Honorarbescheid mit der dort ausgewiesenen Kostenerstattung der KV Baden-Württemberg für das 3. Quartal 2018, die den Ärzten noch im Januar zugeht, Widerspruch einlegen.

Wenn die KV bei dem Musterkläger dann einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, wird Klage beim Sozialgericht eingelegt. Alle übrigen Ärzte in Baden-Württemberg, die bereits einen Versichertenstammdatenabgleich mit dem Konnektor im Quartal 3/18 durchgeführt haben  bitten wir, innerhalb der für Widersprüche geltenden Frist von einem Monat nach Zugang des Honorarbescheids Widerspruch gegen den jetzt im Januar zugehenden Honorarbescheid für das Quartal 3/18 einzulegen.

Den Musterwiderspruch finden Sie hier.

Mit Blick auf das Widerspruchs- und Klageverfahren des Musterklägers wird die KV Baden-Württemberg die übrigen Widerspruchsverfahren ruhend stellen. Dann wird einfach abgewartet, bis das Musterverfahren entschieden ist. Das Verfahren gilt auch für die Folgequartale.

Außerhalb von Baden-Württemberg

Wenn Sie bereits einen Versichertenstammdatenabgleich mit dem Konnektor im Quartal 3/18  durchgeführt haben, können Sie auch hier innerhalb der für Widersprüche geltenden Frist von einem Monat nach Zugang des Honorarbescheids Widerspruch gegen den jetzt im Januar zugehenden Honorarbescheid für das Quartal 3/18 einlegen. Sie können hierzu ebenfalls unseren Musterwiderspruch verwenden.

Allerdings gibt es bislang keine Zusagen der KVen außerhalb von Baden-Württemberg, die Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen. Wir werden uns dafür bei Ihren KVen einsetzen und darüber auf unserer Homepage informieren.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand gibt unser Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner in seinem Video.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Diabetologische Leistungen sind im EBM nur unzureichend abgebildet“

Wachsende Patientenzahlen, steigende Anforderungen an die Therapie und fehlende Finanzierung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellen diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) bundesweit vor große Herausforderungen. Wer sich in Baden-Württemberg dem MEDI-Diabetologievertrag angeschlossen hat, ist deutlich besser dran. Der Diabetologe Dr. Richard Daikeler erläutert die Stärken des Vertrags – und erklärt, warum er den Protest der Kolleginnen und Kollegen bundesweit unterstützt.

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Neues Konzept zur ambulanten Weiterbildung: „Das ist eine Investition in die Zukunft“

Mehr ambulante Angebote, weniger Fokus auf die Kliniken – wohin die Reise bei der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gehen soll, ist eigentlich klar. Doch der Weg dorthin gestaltet sich allzu oft holprig. Ein neues Konzept von Young MEDI unter der Federführung der Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum und des Orthopäden Dr. Ferdinand Gasser soll das ändern und die ambulante Weiterbildung attraktiver und zugänglicher gestalten.

Elektronische Patientenakte: MEDI fordert deutliche Verschiebung für sicheren Start –Scharfe Kritik an intransparenter Kommunikation des BMG

MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert eine deutlich längere Testphase für die elektronische Patientenakte (ePA) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, den Start der ePA realistisch und transparent anzupassen. Die Bedenken der Anbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssten ernst genommen werden. Die aktuelle Kommunikation des BMG zur Zeitplanung sorge für Verwirrung bei der niedergelassenen Ärzteschaft.