Bessere Vergütung für Kardiologen und Gastroenterologen

7. Januar 2019

Die MEDIVERBUND AG hat sich zusammen mit der BKK VAG auf ein Honorarplus und zusätzliche Leistungen in ihren Facharztverträgen nach § 140a SGB V geeinigt. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar.

Im Kardiologievertrag gibt es neben einer deutlich höheren Vergütung neue kardiologische Leistungen, wie beispielsweise die Implantation eines Eventrecorders oder von Defibrillatoren und Laborleistungen. Hier finden teilnehmende Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht aller Leistungen sowie die aktuellen Vertragsanpassungen inklusive der Vergütungspositionen:

Gastroenterologen, die am Facharztvertrag der Betriebskrankenkassen teilnehmen, können sich künftig über eine deutlich höhere Vergütung bei den Grund- und Zusatzpauschalen freuen. Darüber hinaus steigen die Vergütung der praxisklinischen Betreuung und die Zuschläge der Onkologievereinbarung. Außerdem können die Vertragsteilnehmer bei einer Polypektomie ab dem vierten abgetragenen Polypen einen Zuschlag abrechnen. Hier finden Sie einen Überblick über die Vergütungsregelungen:

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