Bessere Vergütung für Kardiologen und Gastroenterologen

Die MEDIVERBUND AG hat sich zusammen mit der BKK VAG auf ein Honorarplus und zusätzliche Leistungen in ihren Facharztverträgen nach § 140a SGB V geeinigt. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar.

Im Kardiologievertrag gibt es neben einer deutlich höheren Vergütung neue kardiologische Leistungen, wie beispielsweise die Implantation eines Eventrecorders oder von Defibrillatoren und Laborleistungen. Hier finden teilnehmende Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht aller Leistungen sowie die aktuellen Vertragsanpassungen inklusive der Vergütungspositionen:

Gastroenterologen, die am Facharztvertrag der Betriebskrankenkassen teilnehmen, können sich künftig über eine deutlich höhere Vergütung bei den Grund- und Zusatzpauschalen freuen. Darüber hinaus steigen die Vergütung der praxisklinischen Betreuung und die Zuschläge der Onkologievereinbarung. Außerdem können die Vertragsteilnehmer bei einer Polypektomie ab dem vierten abgetragenen Polypen einen Zuschlag abrechnen. Hier finden Sie einen Überblick über die Vergütungsregelungen:

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.