Haften Praxischefs dafür, wenn Mitarbeiter in der Praxis bestohlen werden?

Unter Umständen ja. Das hängt mit der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht zusammen, nach der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht nur vor gesundheitlichen Schäden bewahren, sondern auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Eigentum schützen müssen.Im Fall des Schutzes des Eigentums müssen also Maßnahmen getroffen werden, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre mitgebrachten Gegenstände vor Verlust zu schützen. Das kann beispielsweise ein verschließbarer Spind oder Rollcontainer sein.Die Fürsorge- und Schutzpflicht hat aber auch Grenzen. Denn eine Schutzpflicht des Arbeitgebers wird immer nur bei Gegenständen angenommen, die Mitarbeiter mittelbar zur Arbeitsleistung benötigen und diese deswegen zwingend, mindestens aber regelmäßig, mit sich führen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitskleidung, Uhr, Ausweis, Fahrkarten oder ein angemessener Geldbetrag. Nur für diese Dinge muss der Chef mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit sie nicht verloren gehen oder beschädigt werden.Der Praxischef hat jedoch keine Obhuts- und Verwahrungspflicht bei privat genutzten Gegenständen oder Dingen, die die Mitarbeiter ohne seine Kenntnis und ohne sein Einverständnis zur Arbeit mitbringen. Dazu zählen zum Beispiel ein Tablet, eine Kamera, teurer Schmuck oder ein größerer Geldbetrag. Verschwinden diese Dinge in der Praxis, besteht keine Haftung und Ersatzpflicht des Praxisinhabers.

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Elektronische Patientenakte: MEDI plant bundesweite Kampagne zur Patientenaufklärung

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. sehen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar 2025 sehr kritisch. Die digitale Akte sei weder technisch noch strukturell ausgereift. Ein finanzieller Ausgleich für den erheblichen Mehraufwand in den Praxen ist laut Ärzteverbände zudem nicht vorgesehen. Auch über die Transparenz stigmatisierender Diagnosen beispielsweise durch Einsicht in Medikationslisten sollten Patientinnen und Patienten informiert werden. Parallel zur Aufklärungskampagne der Bundesregierung plant MEDI in den kommenden Wochen eine eigene bundesweite Patientenaufklärung in den Praxen.