Was ändert sich durch das neue Mutterschutzgesetz für Praxischefs?

12. September 2018

Seit 1. Januar wurde im Rahmen des Gesetzes der geschützte Personenkreis erweitert und der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. Bereits seit Verkündung des Gesetzes vor einem Jahr dürfen Mütter von Kindern mit Behinderung vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt erhalten. Zudem wurde ein Kündigungsschutz von vier Monaten für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt eingeführt.Mit Jahresbeginn wurde nun auch der geschützte Personenkreis ausgeweitet. Das heißt, das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, also auch für geringfügig Beschäftigte, weibliche Auszubildende und Praktikantinnen nach dem Berufsbildungsgesetz und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schülerinnen und Studentinnen, aber auch für arbeitnehmerähnliche Personen, die wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind.Außerdem haben nun branchenunabhängig werdende und stillende Mütter mehr Mitspracherecht bei der Arbeitszeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr während und nach der Schwangerschaft. Wenn die Arbeitnehmerin ausdrücklich einer Beschäftigung bis 22 Uhr zustimmt und keine gesundheitlichen Aspekte dagegensprechen, können diese in einem behördlichen Genehmigungsverfahren auch bis 22 Uhr beschäftigt werden.Ebenfalls wurde ein verstärkter Arbeitsschutz statt eines starren Beschäftigungsverbots eingeführt. Davor konnten Arbeitnehmerinnen auch gegen ihren Willen einem Beschäftigungsverbot ausgesetzt werden, weil nicht sichergestellt war, dass die Tätigkeit und das Arbeitsumfeld für werdende Mütter gesundheitlich unbedenklich sind. Davon waren zum Beispiel Ärztinnen, Krankenschwestern oder Laborantinnen betroffen. Nun aber ist der Arbeitgeber ausdrücklich aufgefordert, Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen zu vermeiden.Das bedeutet, dass er vor Ausspruch eines Beschäftigungsverbots prüfen soll, ob der vorhandene Arbeitsplatz mit zumutbaren Maßnahmen sicher gestaltet oder ob ein anderer Arbeitsplatz im Betrieb angeboten werden kann, der die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet. Dazu zählen zum Beispiel die Beschäftigung an der Anmeldung oder reine Verwaltungstätigkeiten, wenn mindestens eine weitere Person in der Praxis beschäftigt ist.Ausgenommen von vorgenannter Regelung sind aber nach wie vor Beschäftigungsverbote, die aufgrund eines ärztlichen Attests ergehen. Außerdem ist der Arbeitgeber nach wie vor verpflichtet, bei Meldung einer Schwangerschaft seiner Mitarbeiterinnen die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MEDI GENO: Bundesweite Vernetzung für mehr politische Schlagkraft

Mit dem Verbund MEDI GENO Deutschland e. V. gewinnt MEDI auch bundespolitisch immer mehr an Einfluss. Für Dr. Christian Messer (MEDI Berlin-Brandenburg) und Dr. Ralf Schneider (MEDI Südwest) war die fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb von MEDI der Grund, sich dem Bündnis anzuschließen. Doch auch auf die politische Arbeit und praxisnahen Dienstleistungen von MEDI möchten sie nicht mehr verzichten.

Bundestagswahl: MEDI GENO Deutschland fordert hohe Priorität für Gesundheitspolitik

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. fordert von der neuen Regierung, die Gesundheitspolitik oben auf der Agenda zu platzieren. Gesundheit sei neben Wirtschaft und Migration eines der wichtigsten Themen für die Bevölkerung. Die kommenden vier Jahre werden darüber entscheiden, ob die ambulante Versorgung für die Zukunft gesichert ist. Schon heute fehlen tausende niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Der Ärzteverband fordert, die in Baden-Württemberg erfolgreich etablierten Haus- und Facharztverträge als Blaupause bundesweit auszurollen.

Bundestagswahl 2025: MEDI lädt Politikerinnen und Politiker in die Sprechstunde ein

Das Thema Gesundheitspolitik findet im Wahlkampf zwischen Migration und Wirtschaft leider viel zu wenig Aufmerksamkeit. Deshalb hat MEDI mit der politischen Sprechstunde ein eigenes Format entwickelt, um Politikerinnen und Politikern die prekäre Situation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten im persönlichen Gespräch in den Praxen aufzuzeigen.