In Baden-Württemberg startete 2010 der bundesweit erste Facharztvertrag für Kardiologie nach § 73c SGB V. Die Bilanz nach acht Jahren: Teilnehmende Kardiologen bekommen feste Eurobeträge und kennen keine Budgetierung oder Fallzahlbegrenzung. Der durchschnittliche Fallwert bei invasiv und nichtinvasiv tätigen Kardiologen liegt zwischen 15 und 20 Prozent über dem KV-Fallwert. Aber es gibt noch mehr Erfolge.„Dank einer morbiditätsorientierten Vergütung können im Vertrag vor allem Schwerkranke besser und intensiver versorgt werden“, erklärt PD Dr. Ralph Bosch und ergänzt: „Bei diesen Patienten gab es in den letzten drei Jahren sogar weniger Kliniknotfälle!“ Bosch hat als MEDI-Mitglied und Regionalvorsitzender des BNK Baden-Württemberg den Kontrakt mitverhandelt und gehört zum Expertenkreis, die ihn weiterentwickeln.Heute nehmen landesweit 215 Kardiologen, davon etwa 60 Fachinternisten ohne Schwerpunkt, am Vertrag teil und versorgen rund 600.000 eingeschriebene AOK-Versicherte. Die Mediziner gaben eine deutlich höhere Arbeitszufriedenheit an als in der GKV-Versorgung. „Dazu trägt sicher bei, dass der Kardiologievertrag Leistungen abbildet, die im Kollektivsystem nicht oder nicht ausreichend vergütet werden“, erklärt Bosch.So wird den Kardiologen seit 2012 die ambulante Implantation eines Ereignisrekorders vergütet. Seit 2013 werden die Materialkosten für die Druckdrahtmessung bei einer diagnostischen Herzkatheteruntersuchung übernommen – eine Leistung, die erst jetzt ins KV-System kommt. Die jüngste Vertragsergänzung betrifft die Erstattung der ambulanten Implantation von Defibrillatoren seit April 2017 – weitere Verbesserungen werden folgen.Rückwirkend zum 1. Januar gab es neue Honoraranpassungen. So wurden die Einzelleistungsvergütungen für die Nachsorge von Patienten mit Schrittmacher und Defi und die Grundversorgerpauschale bei Fachinternisten ohne Schwerpunkt erhöht. Damit tragen die Vertragspartner dem Umstand Rechnung, dass kardiologische Patienten etwa nach Herzinfarkt angesichts weniger werdender Hausärzte in dünner besiedelten Gebieten oft keinen adäquaten Ansprechpartner finden, sodass zunehmend Fachinternisten ohne Schwerpunkt auch in der Grundversorgung tätig werden müssen.Um die HZV in Baden-Württemberg zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten zu fördern wurde zum 1. Januar eine Überweisungspauschale eingeführt. Diese können Kardiologen abrechnen, wenn der Patient mit einer Überweisung seines Hausarztes zu ihnen kommt.Ebenfalls positiv hat sich die Einführung der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®) vor drei Jahren erwiesen. Inzwischen sind landesweit 94 dieser speziell ausgebildeten „Kardio-EFAs“ im Einsatz. Die entsprechende Schulung führt das Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde (IFFM) durch. In der strukturierten Betreuung schwer herzkranker Patienten sind sie bei delegationsfähigen Leistungen eine wichtige Entlastung für den Arzt.