Keine Abrechnung der P3 ohne DMP-Teilnahme
Aktuell diskutieren die Vertragspartner die Rückforderung von Zuschlägen für die Behandlung chronisch kranker Asthmapatienten (P3), bei denen keine parallele Einschreibung in die DMP-Versorgung Asthma zum Zeitpunkt der Abrechnung bestand. Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, umgehend Ihr Praxispersonal entsprechend der o.g. Regelungen des Vertrags zu informieren, ggf. alle relevanten Einstellungen Ihres Arztinformationssystems zu überprüfen und auch schon bei der Abrechnung für das aktuelle Quartal entsprechend zu berücksichtigen.