Berlin (pag) – Vertragsärzte müssen durch die gesetzliche Ausgabenbegrenzung die größten finanziellen Einbußen hinnehmen,
wenn sie Patienten behandeln, die aufgrund von Mehrfacherkrankungen häufig auf ärztliche Hilfe angewiesen sind. Das ist das Ergebnis einer Auswertung von ärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2015 des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi).
In der Analyse wurde danach gefragt, wie sich die Ausgaben für die ambulante ärztliche Versorgung auf die gesetzlich Versicherten verteilen. Herangezogen wurde nur die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), die einen wesentlichen Teil der ärztlichen Vergütung ausmacht, aber in ihrer Höhe gesetzlich begrenzt ist.
Insgesamt betrugen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die vertragsärztliche Versorgung im Jahr 2015 etwa 35,6 Milliarden Euro, davon entfielen rund 24 Milliarden Euro auf die MGV. Aufgrund der gesetzlichen Budgetierung erhalten die Vertragsärzte und Psychotherapeuten allerdings nicht den vollen Gegenwert ihrer Arbeit erstattet. Über alle Fachgebiete hinweg werden etwa zehn Prozent der durchgeführten ärztlichen Leistungen nicht ausbezahlt, wobei es erhebliche Unterschiede je nach Fachgebiet und Region gibt. Für das Zehntel der Patienten, für die die meisten Leistungen durchgeführt wurden, mussten die Vertragsärzte mit knapp einer Milliarde Euro auch die höchsten Abzüge hinnehmen. Damit trifft die gesetzliche Ausgabenbegrenzung insbesondere die Vertragsärzte, wenn sie Multimorbide behandeln.
Die Auswertung erfolgte im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die sich für eine Aufhebung der Ausgabenbegrenzung insbesondere für die ärztlichen Grundleistungen einsetzt. In der privaten Krankenversicherung existiert eine solche gesetzliche Ausgabenbegrenzung nicht.