Können Mitarbeiter die Annahme meiner ordentlichen Kündigung verweigern?

24. Mai 2018

Nein, denn der Zugang einer Kündigung hängt nicht von der ausdrücklichen Annahme des Mitarbeiters ab, sondern davon, dass sie „in dessen Machtbereich gelangt“ ist. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.Eine Kündigung ist eine „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“, die wirksam wird, wenn sie der gekündigten Person zugeht. Eine Zustimmung dieser Person ist jedoch nicht erforderlich. Kündigungen können persönlich übergeben, per Post oder mittels Boten zugestellt werden. Eine Kündigung ist dann zugegangen, wenn der Mitarbeiter sie in seinen Händen hält. Oder wenn der Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat und Kenntnis von ihr nehmen konnte. An Werktagen muss das bis etwa 17 Uhr geschehen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Empfänger aufgrund konkreter Umstände mit einer Kündigung rechnen musste. Manche Mitarbeiter verweigern in einem persönlichen Gespräch mit dem Chef die Annahme der Kündigung und auch das Schreiben. In diesem Fall darf der Chef das Schreiben so auf den Tisch legen, dass der Mitarbeiter es aufnehmen kann. Denn damit ist das Schreiben in den Bereich des Mitarbeiters gelangt und zugegangen. Zur Sicherheit sollte der Chef die Kündigung noch per Bote oder Einschreiben zustellen lassen, wobei keine Verpflichtung besteht, Einschreiben entgegenzunehmen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist außerdem erst zugegangen, wenn der Empfänger das Schreiben in den Händen hat. Der Praxisinhaber ist also gut beraten, einen Boten mit der Zustellung einer Kündigung zu beauftragen. Das kann ein anderer Mitarbeiter oder ein professioneller Kurierdienst sein.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

Klimawandel macht auch vor Arztpraxen nicht Halt

Neben den gesundheitlichen Folgen für Patientinnen und Patienten durch steigende Temperaturen und Extremwetterereignisse trägt das Gesundheitswesen selbst erheblich zu den globalen CO2-Emissionen bei. Daher stehen Arztpraxen vor zwei zentralen Aufgaben: ihren eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren (Klimaschutz) und sich auf klimabedingte Gesundheitsprobleme vorzubereiten (Klimaresilienz).

Burnout: Das High-Touch-Phänomen

Das Telefon klingelt den ganzen Tag, Patientinnen und Patienten stehen ungeduldig am Tresen und parallel benötigt die Chefin oder der Chef Unterstützung. Diese täglichen Praxissituationen kennen alle MFA. Täglich sind sie einem besonders hohen Maß an Stress und Multitasking ausgesetzt. Aber wann ist alles zu viel und droht vielleicht sogar ein Burnout?