Berlin (pag) – Wegen Lieferschwierigkeiten der Industrie fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Frist zur Ausstattung der Praxen für die Telematikinfrastruktur (TI) um mindestens ein halbes Jahr zu verlängern. Auch finanziell müsse nachverhandelt werden, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, zuständig für Telematik und Digitalisierung.
Nach aktueller Gesetzeslage müssten die Praxen ab dem 1. Januar 2019 das Versichertenstammdatenmanagement über die elektronische Gesundheitskarte durchführen, sonst drohe als Sanktion ein Abzug von einem Prozent des ärztlichen Honorars, erläutert Kriedel. Bisher gebe es nur einen Anbieter, der die Konnektoren für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) bereitstellt. Zwar hätten für dieses Frühjahr weitere Hersteller ihren Markteintritt angekündigt, doch auch das sei fraglich. Selbst wenn die Hardware zur Verfügung stünde, wäre es unrealistisch, alle 100.000 Praxen bis zum Ende des Jahres an die TI anzubinden. Bisher verfügten nur zehn Prozent der Praxen über die entsprechenden Konnektoren. „Angesichts der aktuellen Situation sehen wir uns gezwungen, die Fristen der Praxisausstattung für die TI neu zu definieren“, konstatiert der KBV-Vorstand. „Wir können nicht hinnehmen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die Probleme ausbaden müssen, die der Markt verursacht.“ Der Gesetzgeber müsse den Tatsachen ins Auge sehen und den Zeitraum für den Anschuss bis mindestens Mitte 2019 verlängern.
Kritik übt Kriedel auch an der Finanzierung der TI-Kosten. „Es ist absehbar, dass sich die Preise für die Komponenten am Markt nicht so entwickeln werden, wie es in der ursprünglichen Kalkulation der Erstattungsbeträge berechnet war“, sagt er. Mit dem Schiedsamt sei für jedes Quartal eine feste Pauschale für die TI-Kosten der Praxen vereinbart worden. Diese beruhe auf der Annahme, dass der Preis für die Geräte sinken werde. „Er ist aber nicht runtergegangen“, so Kriedel. Praxen, die im vierten Quartal die Geräte anschafften, könnten auf Kosten von rund 1.200 Euro sitzenbleiben. Vorgesehen gewesen sei jedoch, dass die Umrüstung für die Praxen kostenfrei sei. Kriedel: „Ich sehe keinen Grund, warum ein Arzt auch nur einen Euro dazuzahlen muss.“
Mit dem Preisrisiko und dem Sanktionsrisiko ergeben sich zwei Arten von Risiken für die Ärzte. Deshalb habe die KBV erneut Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen, um die aktuelle Marktsituation bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. Parallel zur Fristwahrung habe die KBV das Schiedsamt angerufen.