Berlin (pag) – Neues zur Notfallversorgung: Die Kassenärztliche Vereinigung (KBV) präsentiert ein Gutachten und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließt ein dreistufiges Konzept mit Anforderungen für die stationäre Notfallversorgung. Eine Folge des Beschlusses: Von den jetzigen 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung etwa 1.120 (ca. 64 Prozent) Zuschläge erhalten.
Die übrigen 36 Prozent der Häuser hätten ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht, wie der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Prof. Josef Hecken, erläutert: „Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur ca. fünf Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.“ Die Mindestanforderungen des G-BA sind künftig Grundlage für gestaffelte Vergütungszuschläge.
Die Regelung sieht vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin verfügt. Es muss gewährleistet sein, dass eine Betreuung durch einen Facharzt – bei Bedarf auch durch einen Anästhesisten – innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist. Verlangt wird ferner eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten. Die allgemeine Hilfeleistungspflicht jedes Krankenhauses bleibt von dem Stufenkonzept unberührt. Neben den Mindeststandards für die Basisnotfallversorgung enthält die Regelung auch die Anforderungen an eine erweiterte und umfassende Notfallversorgung. Um die Situation auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Häuser, die die Voraussetzungen für Sicherstellungszuschläge erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Für die Kliniken soll es eine Übergangsphase von fünf Jahren geben.
Unterdessen hat die KBV ein Gutachten des RWI-Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung vorgestellt. Demnach würden 736 Standorte ausreichen, um die Bevölkerung im Notfall optimal zu versorgen. Diese Zahl von Zentren ist den Gutachtern zufolge notwendig, damit jeder Bürger bundesweit einen Anfahrtsweg von nicht mehr als maximal 30 Minuten bis zum nächsten Notfallversorger hat. „Die Zahlen verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen. Das wäre vollkommen unwirtschaftlich“, betont der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. (Foto: pag)
Zum Gutachten des RWI: http://www.kbv.de/media/sp/2018_04_18_Projektbericht_Notfallversorgung.pdf