Berlin (pag) – Nun ist es amtlich: Der Vierfach-Grippeimpfstoff gehört in der nächsten Saison zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt damit der Empfehlung der STIKO. Dennoch bleibt der Streit um die Erstattung in vollem Gange.
Das Thema Grippeimpfung hat in den letzten Wochen reichlich für Furore gesorgt: Dreifachimpfstoff für GKV-Versicherte und Vierfachimpfstoffe mit höherem Schutz für privat Versichert, das sei ein Beleg für die Zweiklassenmedizin schlussfolgert nicht nur Prof. Karl Lauterbach (SPD). Der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Prof. Josef Hecken spart nicht mit Kritik an Medien und allen, denen das Verfahren zu lange gedauert habe. Er sieht sogar die „Grenzen der Redlichkeit“ überschritten. Kein Wort hingegen sagt er in der Plenumssitzung am 5. April zu dem Streit um die Festbetragsverträge einiger Krankenkassen. Der Gesetzgeber hatte aus Gründen der Versorgungssicherheit die Ausschreibungen für exklusive Rabattverträge von Grippeimpfstoffen abgeschafft, weil die komplexe Herstellung der Vakzine mit Unwägbarkeiten einhergehe. Das könne zu Unsicherheiten in der Versorgung und Lieferproblemen führen, so die Begründung. Eine exklusive Festpreisvereinbarung mit einem Vertragspartner dürfte diese vom Gesetzgeber intendierte Absicht unterlaufen.
SPD und CDU haben angekündigt, dass sie diese Umgehungsstrategie nicht dulden und gesetzgeberisch nacharbeiten werden. Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Ich bin eine bekennende Impfbefürworterin. Wenn wir die Impfquote steigern wollen, müssen natürlich auch die notwendigen Impfstoffe zur Verfügung stehen. Aus gutem Grund haben wir im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz die Rabattverträge für Impfstoffe abgeschafft. Die Regelung lässt für mich keinen Interpretationsspielraum zu.“
Die jetzige Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie geht auf eine STIKO-Empfehlung vom 11. Januar 2018 zurück.