Berlin (pag) – Das erste Gesundheitsgesetz, das im Kern die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung regelt, liegt im Entwurf vor. Dabei geht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiter als der Koalitionsvertrag es festschreibt. Er verordnet Krankenkassen ein Abschmelzen der Überschüsse.
Ab 1. Januar 2019 sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder hälftig zahlen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VEG, GKV-Versichertenentlastungsgesetz) muss deshalb noch vor der Sommerpause das Parlament passiert haben. Außerdem wird der Mindestbeitrag für Solo-Selbstständige halbiert und beträgt ab Januar nur noch 171 Euro monatlich. Spahn überrascht die Krankenkassen mit zwei weiteren Änderungen: Sie dürfen zukünftig maximal eine Monatsausgabe Finanzreserven horten, das ist viermal so viel wie gesetzlich vorgeschrieben. Wenn die Kassen ihre Überschüsse nicht innerhalb von drei, maximal fünf Jahren durch niedrigere Zusatzbeiträge oder mehr Leistungen abgebaut haben, wird das überschüssige Geld an den Gesundheitsfonds abgeführt. Und mit noch einer Regelung überrascht der Minister: Er räumt die Mitgliedsstatistik auf. Die Beitragsschulden von unbekannt verzogenen GKV-Mitgliedern liegen bei 6,3 Mrd. Euro. Eine Mitgliedschaft endet nur, wenn das Mitglied seinen Austritt erklärt. Wenn jemand nach einem Arbeitsaufenthalt in Deutschland unbekannt verzieht, bleibt er statistisch als Mitglied erfasst. Die Krankenkasse erhält für diese Person weiter Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich. Spahn dreht das Prinzip jetzt um. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die passiven Mitgliedschaften zu beenden und damit die Statistik „ehrlich zu machen“, so Spahn.