Düsseldorf/Bad Nauheim (pag) – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein und die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordern eine Freistellung von ärztlichen Transplantationsbeauftragten von Routinearbeiten.
Der Gesetzgeber hat die sogenannten Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. „In der Realität ist jedoch zu beklagen, dass aufgrund mangelnder Akzeptanz, zunehmender Arbeitsverdichtung auf Intensivstationen, Personalmangels und ökonomischen Drucks der Krankenhäuser die Transplantationsbeauftragen ihrer gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe nur unzureichend oder unter erschwerten Bedingungen nachkommen können“, heißt es in einer Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein.
Der Freistaat Bayern stelle Transplantationsbeauftragte seit vergangenem Jahr anteilig von Routinearbeit frei. Im ersten Jahr dieser neuen gesetzlichen Regelung sei die Zahl der Organspenden entgegen dem bundesweiten Trend von 382 auf 486 gestiegen. Diesem Beispiel sollte das Land im Sinne der Patienten auf der Warteliste folgen. In NRW sei die Zahl der postmortal gespendeten Organe im vergangenen Jahr dagegen erneut gesunken, und zwar um 22 Prozent auf 450 (2016: 578 Organe).
Auch die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben den Gesetzgeber dazu aufgefordert, dem bayerischen Beispiel zu folgen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ärztliche Transplantationsbeauftragte in hessischen Kliniken zeitanteilig von Routinearbeiten freigestellt werden. Nach dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes müsse die ärztliche Leitung eines Krankenhauses sicherstellen, dass die Transplantationsbeauftragten von sonstigen Tätigkeiten freigestellt werden, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Regelung lasse den für Organtransplantationen zuständigen Ärzten dafür nicht die nötige Zeit, kritisiert das Ärzteparlament. Ursachen hierfür seien insbesondere Personalmangel, Arbeitsverdichtung und ökonomische Zwängen in den Kliniken, aber auch fehlende Akzeptanz. „Wenn die Zahl von Organspenden auch in Hessen wieder steigen soll, ist die nötige und verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten dafür ein wichtiger Baustein“, heißt es.