Berlin (pag) – Beim Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV), Heinz Lanfermann, gingen im vergangenen Jahr mehr als 6.700 Schlichtungsanträge ein – ein neuer Rekordwert. 2016 waren es noch rund 6.000 Beschwerden. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns hervor.
In 27,1 Prozent der Fälle konnte demnach eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, in 72,9 Prozent war eine Schlichtung durch den Ombudsmann nicht möglich. Am häufigsten kamen Fragen hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit einzelner Behandlungsmaßnahmen auf (952 bzw. 20,7 Prozent). Ebenfalls hoch ist die Anzahl der Beschwerden in Zusammenhang mit Arzneimitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln (537 bzw. 11,7 Prozent). Bereits seit Jahren ist die Anzahl der Beschwerden in diesen Bereichen besonders hoch. „Dies mag auch daran liegen, dass die Versicherer eingereichte Rechnungen aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen insgesamt kritischer prüfen und immer häufiger über die Frage der medizinischen Notwendigkeit diskutiert werden muss“, heißt es im Bericht.
Am zweithäufigsten gab es Beschwerden im Zusammenhang mit Gebührenstreitigkeiten (891 bzw. 19,3 Prozent), dicht gefolgt von Anträgen zur Vertragsauslegung (644 bzw. 14 Prozent). Als Grund sieht der Ombudsmann die konsequenten Rechnungsprüfungen der Unternehmen und die „oftmals uneinheitlichen Auffassungen zu den einzelnen Abrechnungsmodalitäten“. Beispielsweise argumentierten Leistungserbringer damit, dass die aktuell geltende Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) veraltet sei und die Honorare nicht mehr angemessen abbilde.
Im Durchschnitt hat der Ombudsmann ein Schlichtungsverfahren nach rund 19,5 Wochen ab Eingang der Beschwerde abgeschlossen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Beschwerdeakte betrug 8,25 Wochen.
Den Tätigkeitsbericht 2017 gibt es hier: https://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/2017.pdf