Berlin (pag) – Im Krankenhausbereich sind nach Angaben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Preise für ärztliche Leistungen seit 2013 doppelt so stark angestiegen wie in Arztpraxen (15,8 zu 7,3 Prozent). Das Zi sieht eine Benachteiligung von Vertragsärzten.
Die unterschiedliche Preisentwicklung führt das Zi auf die gesetzlichen Vorgaben zur Anpassung der Vergütung zurück. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz richte sich die jährliche Veränderungsrate für den Basisfallwert nach dem Anstieg der Kosten. Steigen jedoch die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter der Versicherten stärker als die Kosten, werde diese höhere Rate an die Krankenhäuser weitergeben (sogenannte Meistbegünstigungsklausel).
Im ambulanten Bereich gilt diese Klausel laut Zi nicht. Zwar soll auch dort die Veränderungsrate für den Orientierungswert die Entwicklung der Praxiskosten berücksichtigen, so die Absicht. Es fehle aber eine Regelung wie im Krankenhausentgeltgesetz, wonach die Krankenkassen Erträge in wirtschaftlich guten Zeiten an die Praxen weitergeben müssten.
Durch die Meistbegünstigungsklausel sollen insbesondere die Personalkosten in den Kliniken finanziert werden, die etwa 66 Prozent ausmachen. Dabei sei der Basisfallwert für die Krankenhäuser zwischen 2013 bis jetzt deutlich stärker als der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts gestiegen, so dass im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung mehr Geld in die Krankenhäuser floss. Zum Vergleich: „In den Arztpraxen liegt der Personalkostenanteil mit 75 Prozent höher als in den Krankenhäusern. Doch die Entwicklung des Orientierungswertes blieb ein Drittel hinter der allgemeinen Nominallohnentwicklung zurück“, resümiert das Zi. Dies sei „eine einseitige und nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Vertragsärzte“, kritisiert Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. „Wer die Niederlassung fördern will, muss hier ansetzen.“