Die Ärztegenossenschaft Nord, die in MEDI GENO Deutschland organisiert ist, unterstützt Bestrebungen aus der Ärzteschaft, medizinische Versorgungszentren (MVZs) gründen zu lassen. Ärztliche Körperschaften vertreten die Auffassung, dass der Paragraf 105 Abs. 5 SGB V geändert werden sollte. Danach sollen Kommunen und künftig auch Netze mit Zustimmung der KV in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur ärztlichen Versorgung der Versicherten betreiben können.
Dr. Svante Gehring, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland, begrüßt diese Initiative, gibt jedoch zu bedenken: „Wenn wir warten, bis die Ausnahmefälle, womit die Unterversorgung gemeint ist, festgestellt werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Die Bemühungen, Sitze in der Region zu halten, sollten daher schon vor der drohenden Unterversorgung greifen.“
Gehring präferiert daher den Paragrafen 95 SGB V, in dem die vertragsärztliche Versorgung generell geregelt wird: „Wir sind in regionalen Projekten zur Rettung der ambulanten Versorgung involviert und könnten mit unserem Knowhow nicht nur Arztnetze unterstützen.“ Deswegen plädiert er für eine Formulierung im Gesetz, die es Ärztegruppen generell gestattet, MVZ zu gründen.