Infoschreiben vom 17.10.2017

Vergütungserhöhung

Die Vertragspartner MEDI Verbund und AOK BW möchten die Teilnahme am Urologievertrag nach § 140a SGB V weiter fördern und haben daher, befristet bis zum 31.03.2018, den Erlass der Vertragsstartgebühr in Höhe von 357,00 Euro beschlossen. Diese Regelung gilt maximal bis zur Erreichung des Quorums (= 157 zu-gelassene Urologen) für die Urologen, die noch bis einschließlich 31.03.2018 zum Vertrag zugelassen werden.